Wettbewerbsrechtliche Abmahnung in privater Sache an Arbeitgeber zugestellt

13. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
knilch123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung in privater Sache an Arbeitgeber zugestellt

An die Faxnummer unseres Unternehmens wurde eine Abmahnung bezgl. einer negativen Bewertung in Sozialen Medien durch einen Anwalt gesendet. Offensichtlich geht es um eine private Angelegenheit eines Mitarbeiters. Die Anschrift erfolgte mittels c/o wie folgt:

Arbeitnehmer
c/o Unternehmen
Unternehmensanschrift

Am Tag darauf erfolgte gleichermaßen eine Zustellung via Einwurfeinschreiben - ebenfalls an die Unternehmensanschrift. Der Brief wurde bislang nicht geöffnet. Aus dem Fax erschliesst sich jedoch ein Schreiben in privater Sache. Muss ich das Schreiben entsprechend weiterleiten / intern zustellen, oder kann ich die absendende Kanzlei darauf verweisen das es sich nicht um eine Thematik des Unternehmens handelt und das Schreiben ungeöffnet retournieren bzw. via Fax entsprechend antworten?

Vielen Dank und herzliche Grüße!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120284 Beiträge, 39865x hilfreich)

Ich persönlich würde dem Anwalt mitteilen, das ich seine Schreiben zurückweise, die Angelegenheit nichts mit dem Unternhemen zu tun hat, eine Weiterleitung nicht erfolgt da postalische Dienstleistungen nicht zu den Angeboten des Unternehmens gehören und ich mir weitere Zusendungen verbitte.

Ich wäre sogar geneigt, dem Anwalt eine entsprechende Unterlassungserklärung in dem Schreiben mit zu senden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Muss ich das Schreiben entsprechend weiterleiten / intern zustellen


Das solltest du mit deinem Vorgesetzten klären.

Zitat:
Ich persönlich würde dem Anwalt mitteilen, das ich seine Schreiben zurückweise


Ich persönlich würde einem Angestellten nicht raten, eigenmächtig für die Firma Entscheidungen über die (Nicht-)Zustellung von als "c/o" gekennzeichneten, persönlich addressierten Schriftstücken zu treffen, ohne dabei den Segen "von oben" zu haben.

Und auch wenn der TE der Firmenchef ist:
Wenn in der Firma üblich ist, daß so addressierte Schreiben zugestellt werden, dann sollte man das auch tun - *anschließend* kann man immer noch die entsprechende Regelung in der Firma ändern.

Ich verstehe auch die Problematik nicht. Will man den Mitarbeiter unbedingt in Ärger hineinreiten? Vermutlich hat der RA nur die Firmenadresse des MA; folglich wird er dann mangels Adresse öffentlich zustellen mit allen negativen Folgen für den Mitarbeiter.

1x Hilfreiche Antwort

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