Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch IDO Verband

Mehr zum Thema: Wettbewerbsrecht, Abmahnung, IDO, Verband, Unterlassungserklärung, Widerrufsbelehrung
5 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
3

Abmahnschreiben wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen in eBay Shops

Zunehmend wenden sich an uns Betroffene, die eine Abmahnung durch den IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. aus Leverkusen erhalten haben. Besonders häufig erhalten Unternehmer Abmahnungen, die einen eBay Shop betreiben. Vorwiegend wird vom IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. abgemahnt, dass der Betroffene

- fehlerhafte, veraltete oder gar keine Widerrufsbelehrungen verwendet,

Christian von der Heyden
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Trabener Straße 58a
14193 Berlin (Charlottenburg)
Tel: 030 288 68 500
Web: http://www.ra-vonderheyden.de
E-Mail:
Zivilrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Miet- und Pachtrecht
Preis: 50 €
Antwortet: ∅ 17 Std. Stunden

- nicht über das Bestehen eines Mängelhaftungsrechts hinweist oder

- nicht darüber aufklärt, ob der Vertragstext vom Unternehmer gespeichert wird und ob dem Kunden der Vertragstext zugänglich gemacht wird.

Was fordert der IDO Interessensverband in der Abmahnung?

Unter Setzung äußerst kurzer Fristen wird der Abgemahnte in dem Abmahnschreiben i. d. R. aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem verlangt der IDO Verband die Zahlung einer Abmahnpauschale in Höhe von brutto 232,05 Euro.

Ist der IDO Verband befugt, Abmahnungen auszusprechen?

Wettbewerbsverbände wie der IDO Verband leiten ihre Befugnis, Abmahnungen auszusprechen, d. h. ihre sog. Aktivlegitimation, aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ab. Nach diesem können wettbewerbsrechtliche Verstöße geltend machen:

"Rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen, soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, soweit sie insbesondere nach ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande sind, ihre satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen und soweit die Zuwiderhandlung die Interessen ihrer Mitglieder berührt."

Ob alle diese Voraussetzungen im Falle des IDO Verbands erfüllt sind, ist unklar und muss im Einzelfall geprüft werden. Der IDO Verband gibt jedenfalls an, über eine bedeutende Anzahl von Mitgliedern derselben Branche des Abgemahnten zu verfügen. Nach eigenen Angaben gehören ihm ca. 1.800 Mitglieder an. Zudem verweist der IDO Verband auf eine Reihe von landgerichtlichen Gerichtsentscheidungen, die zu seinen Gunsten ergangen sind. Bei vielen davon handelt es sich um einstweilige Verfügungsverfahren oder Versäumnisurteile. Bisher ist hier allerdings noch nicht bekannt, dass der IDO Verband ein obergerichtliches Urteil zu seinen Gunsten erstritten hätte. Dies heißt allerdings nicht, dass die Abmahnungen des IDO Verband unbeachtet gelassen werden sollten.

Sie haben eine Abmahnung des IDO Verband erhalten, was können Sie tun?

Wer eine Abmahnung des IDO Verbands erhalten hat, sollte keinesfalls sogleich ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben oder die geforderte Abmahnpauschale bezahlen. Nach derzeitigem Stand geht die geforderte Unterlassungserklärung in allen hier vorliegenden Fällen über das hinaus, was ein Abgemahnter unterzeichnen müsste, um eine Wiederholungsgefahr auszuschließen (vorausgesetzt die Abmahnung wäre berechtigt). Gegebenenfalls empfiehlt sich die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, wobei dringend geraten wird, eine solche durch einen Anwalt erstellen zu lassen.

Notieren Sie sich in jedem Fall das Eingangsdatum der Abmahnung sowie die zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung gesetzte Frist. Kontaktieren Sie dann einen Anwalt Ihres Vertrauens. Nehmen Sie möglichst nicht selbst Kontakt zu dem IDO Verband auf. Stellen Sie zusätzlich umgehend sicher, dass Ihr Online-Shop den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Soweit es um Widerrufsbelehrungen geht, finden Sie Formulierungsvorschläge bzw. Mustertexte hier.

Wenn Sie eine Abmahnung des IDO Verbands erhalten haben und nicht wissen, was Sie tun sollen, können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.

Rechtsanwalt
Christian von der Heyden
Trabener Str. 58a
14193 Berlin

Tel.: 030 28868500

Home: www.ra-vonderheyden.de
E-Mail: mail@ra-vonderheyden.de.
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
Das könnte Sie auch interessieren
Wettbewerbsrecht Wettbewerbsrechtliche Abmahnung
Wettbewerbsrecht Abmahnung durch Verband Sozialer Wettbewerb e.V.