Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der AB Outlet Limited, vertreten durch die Geschäftsführerin Monika Tucci
Mehr zum Thema: Wettbewerbsrecht, AbmahnungUns wurde im Rahmen eines Beratungsmandates eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der AB Outlet Limited, vertreten durch die Geschäftsführerin Monika Tucci, vorgelegt.
Die Firma handelt unter dem Ebaynamen „AB-Outlet-Store“.
Gegenstand der Abmahnung ist die vermeintliche Verschleierung der Eigenschaft unserer Mandantschaft als gewerbliche Verkäuferin aufgrund der Durchführung von verschiedenen Privatverkäufen auf dem Internetverkaufsportal ebay.
Gerügt wird u. a.
- Fehlende Belehrung über das Widerrufsrecht
- Mangelnde Anbieterkennzeichnung
- Fehlende Informationen zum Zustandekommen des Vertrages etc.
Neben der Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von unserer Mandantschaft der Ersatz der Rechtsverfolgungskosten aus einem Gegenstandswert von 10.000 € gefordert, mithin ein Gesamtbetrag i. H. v. 651, 80 € inkl. Auslagenpauschale.
Es muss dringend davor gewarnt werden, die beigefügte Unterlassungserklärung in der vorliegenden Form zu unterzeichnen. Diese kann aufgrund der gewählten Formulierung im Falle einer Zuwiderhandlung zu überhöhten Vertragsstrafen führen.
Die Abmahnung muss unter Beachtung des Einzelfalls auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden.
Eine kurze Internetrecherche hat im Übrigen ergeben, dass die Firma AB Outlet Limited wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im erheblichen Maße ausspricht. Auch dies sollte bei der Verteidigung gegen die Abmahnung mit bedacht werden.
Auch bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gilt:
- Bleiben Sie ruhig und vermeiden Sie Kurzschlussreaktionen
- Notieren Sie sich die in der Abmahnung genannten Fristen
- Nehmen Sie keinen persönlichen Kontakt zum Abmahner auf
- Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall und suchen Sie rechtlichen Rat auf