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Wettbewerbsrecht in Deutschland - 1/7
jan vom 21.09.2000   |   46166 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht in Deutschland

Ziel des Wettbewerbsrechts ist der Schutz des Marktes vor unlauterem Wettbewerb. Prinzipiell darf sich in Deutschland jeder Mensch im Sinne unseres Wirtschaftssystems frei entfalten. Dieses Recht geht aber nur so weit, wie keine Wettbewerbsbeschränkungen durch unternehmerische Absprachen oder ähnliche Verzerrungen des Wettbewerbs auftreten. Solche Einschränkungen sollen im allgemeinen, öffentlichen Interesse den Erhalt und die Förderung der Marktwirtschaft garantieren.
Das Ziel liegt letztenendes in der bestmöglichen Versorgung der Endverbraucher. Wirtschaftliche Macht muss daher an den Stellen beseitigt werden, wo das Grundmotiv des Verbrauchernutzens in negativer Weise berührt wird. Wenn die durch die freie Wirtschaft implizierten Tendenzen zur Leistungsförderung beeinträchtigt oder eingeschränkt werden, muss folglich der Staat regelnd und regulierend tätig werden.

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Den obersten Wettbewerbshüter in Deutschland stellt das Bundeskartellamt mit Sitz in Bonn dar. Diese Institution überwacht ständig die wirtschaftlichen Entwicklungen und greift ein, wenn sie die oben angesprochenen Grundsätze in Gefahr sieht. Das ist z. B. dann der Fall, wenn ein Unternehmen die Konkurrenz auf einem bestimmten Markt in unbilliger Art und Weise "auszuschalten" versucht.

Das Bundeskartellamt ist mit weitreichenden Ermittlungsbefugnissen ausgestattet. Unternehmen haben verlangte Auskünfte zu erteilen sowie Akten und Geschäftsunterlagen an das Amt weiterzugeben. Ergeben die Untersuchungen unerlaubte Wettbewerbsverzerrungen, können hohe Geldstrafen gegen die betroffenen Unternehmen ausgesprochen werden. Entscheidungen treffen die verantwortlichen Wettbewerbshüter dabei unabhängig, sie unterliegen nicht dem Weisungsrecht des Wirtschaftsministeriums. Dem kommt insofern Bedeutung zu, als dass der Wettbewerb von politischen Strömungen losgelöst sein soll. Besäßen Politiker die Möglichkeit, Einfluss auf das Handeln des Kartellamtes auszuüben, könnte das vor allem in Krisenzeiten - z. B. bei hoher Arbeitslosigkeit - zu einer Aushölung des wettbewerbswirtschaftlichen Systems führen.

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