WestLB muss möglicherweise Milliarden zurückzahlen
AFP VOM 20.9.2001 | Nachrichten - Aktuelle Prozesse | 2881 Aufrufe Mehr zum Thema:Westlb, Beihilfe, Kommission
- Gutachten stärkt EU-Position vor Europäischen Gerichtshof
Im Streit um eine vermeintliche Milliarden-Beihilfe an die Westdeutsche Landesbank Girozentrale (WestLB) haben sich die rechtlichen Chancen Deutschlands deutlich verschlechtert. In seinem Gutachten erklärte am Donnerstag der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Antonio Tizzano, die bisherigen Vorschläge Deutschlands zur Lösung des Konflikts seien unzureichend. Mit einem Urteil wird im kommenden Frühjahr gerechnet. Der EuGH ist dabei nicht an die Vorschläge der Generalanwälte gebunden, folgt ihnen aber in den meisten Fällen. (AZ: C-209/00)
Hintergrund des Streits ist die Übertragung der nordrhein-westfälischen Wohnungsbauförderungsanstalt (Wfa) für 5,9 Milliarden Mark (gut drei Milliarden Euro) an die WestLB im Jahr 1992. Das Land wollte damit die Kapitalausstattung der Bank stärken. Für die Bezahlung in mehreren Raten bis 1998 musste die WestLB nur einen Zinssatz von 0,6 Prozent bezahlen. Nach Einschätzung der EU-Kommission wäre zumindest für einen Teilbetrag von 2,5 Milliarden Mark ein marktgerechter Zins von 9,3 Prozent fällig gewesen.
Die EU-Kommission wertet deshalb den niedrigen Zins als unzulässige Beihilfe und verlangt die Rückzahlung von 808 Millionen Euro (1,58 Milliarden Mark) durch die WestLB an das Land. Mit weiteren Zinsen ist bis heute ein Betrag von über zwei Milliarden Mark aufgelaufen. Mit ihrer Klage pocht die Kommission auf Rückzahlung. Bei der Gerichtsverhandlung im Juni hatten sich Deutschland und die Kommission gegenseitig eine starre Haltung vorgeworfen.
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