Wertfestsetzungsverfahren

28. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
pat99999
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Wertfestsetzungsverfahren

Hi,
mein Rechtsanwalt hat eine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht um ein aussteheneden Lohne von 400 Euro ein zufordern. Mein Alter Arbeitgeber hat aber vor dem Termin des Verfahrens das Geld überwiesen. Das Verfahren wurde eingestellt jetzt hatte ich ein Schreiben bekommen wo drin steht:" es ist beabsichtigt, den für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert auf 400 euro festzusetzen"
Jetzt meine Frage muss ich jetzt 400 euro zahlen oder wird der Betrag ausgerechnet?

Gruß Pat

-----------------
""

Was denn, so teuer?

Was denn, so teuer?

Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Hier wurde vom Gericht nur der Streitwert festgesetz, nach dem sich die Gerichtsgebühren sowie die RA-Vergütung berechnet.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pat99999
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen