Hi,
mein Rechtsanwalt hat eine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht um ein aussteheneden Lohne von 400 Euro ein zufordern. Mein Alter Arbeitgeber hat aber vor dem Termin des Verfahrens das Geld überwiesen. Das Verfahren wurde eingestellt jetzt hatte ich ein Schreiben bekommen wo drin steht:" es ist beabsichtigt, den für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert auf 400 euro festzusetzen"
Jetzt meine Frage muss ich jetzt 400 euro zahlen oder wird der Betrag ausgerechnet?
Gruß Pat
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Wertfestsetzungsverfahren
28. Juli 2013
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Frage vom 28. Juli 2013 | 21:06
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 0x hilfreich)
Wertfestsetzungsverfahren
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 29. Juli 2013 | 11:09
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Hier wurde vom Gericht nur der Streitwert festgesetz, nach dem sich die Gerichtsgebühren sowie die RA-Vergütung berechnet.
#2
Antwort vom 29. Juli 2013 | 19:36
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die schnelle Antwort.
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