Hallo,
Wenn bei einem Kleinunternehmer der Umsatz die 17500 Eurogrenze im Jahr 2004 übersteigt, wird er ja 2005 Umsatzsteuer abführen müssen. Was passiert dabei mit dem Lagerbestand? Denn da die Firma gerade im Wachstum steckt, wurden alle Gewinne reinvestiert und das Lager wird somit am Jahresende einen Wert von einigen 10 000 Euro haben. Diese Waren wurden als Kleinunternehmer voll bezahlt, was passiert beim Übergang, kann man diese Vorsteuer dann geltend machen? Wie ist das Verfahren dazu?
Vielen Dank,
Manuel
-- Editiert von Manuel T. am 15.08.2004 19:57:09
>Wertersatz bei Widerruf
15. August 2004
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Frage vom 15. August 2004 | 19:55
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
>Wertersatz bei Widerruf
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#1
Antwort vom 15. August 2004 | 20:02
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorry, war die falsche Überschrift, die lässt sich nicht mehr editieren!
Manuel
#2
Antwort vom 16. August 2004 | 01:06
Von
Status: Beginner (119 Beiträge, 10x hilfreich)
Meines Erachtens besteht keine Möglichkeit, die Vorsteuer geltend zu machen.
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#3
Antwort vom 16. August 2004 | 16:22
Von
Status: Schüler (261 Beiträge, 45x hilfreich)
Stimmt.
Die Umsatzsteuer ist eine Jahressteuer. Nur in dem Jahr, das auf der Rechnung steht, ist der Vorsteuerabzug möglich.
Leider keine Chance.
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