Wert des Immobilienerbes schon vor dem Erbfall festlegen?

18. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Lucilla123
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)
Wert des Immobilienerbes schon vor dem Erbfall festlegen?

Guten Tag!

Eine Mutter hat zwei Kinder und 2 Häuser. Eines der Kinder möchte schon jetzt eines der Häuser der Mutter kaufen. Das zweite Haus soll erst im Erbfall an das andere Kind vererbt/verkauft werden. Der Wert des zweiten Hauses soll aber schon heute festgelegt werden und im Erbfall zum Tragen kommen. Ist das möglich und wie würde man in diesem Fall vorgehen?

Vielen Dank

Lucilla

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Ist das möglich Nö. Der Wert, nachdem sich die Erbschaftsteuer berechnet, ist der Verkehrswert - und den darf man natürlich nicht nach Lust und Laune festlegen. Lediglich den Kaufpreis, den Kind 1 an Kind 2 für seinen Anteil am Haus zahlt, kann man frei festlegen, was freilich nichts an der Erbschaftsteuer ändert.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Lucilla123
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo muemmel!

Vielen Dank für deine Antwort. Es soll hier nicht um die Erbschaftssteuer gehen, sondern tatsächlich um den Betrag, den Kind 1 an Kind 2 zahlen soll. Wie wäre hier die richtige Vorgehensweise? Und wie frei kann man den festlegen?

:)

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