Hallo zusammen,
ich habe eine Frage. Mein Arbeitgeber möchte einen Jahresbericht erstellen, bei welchem ich gerne das Layout übernehmen möchte. Da dies nicht in mein normales Arbeitsfeld fällt und ich die Herstellung nicht in meiner Arbeitszeit machen möchte, ist jetzt die Frage, wie ich das Ganze abrechnen kann.
Kann ich das als Werkvertrag - oder Werkherstellungsvertrag?!?- in Rechnung stellen? Geht das beim eigenen Arbeitgeber? Es handelt sich erst mal um eine einmalige Sache.
Falls Werkvertrag, gibt es dann steuerlich eine Freigrenze?
VIelen Dank!
Werkvertrag bei eigenem Arbeitgeber?
27. Juni 2016
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Frage vom 27. Juni 2016 | 11:41
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Werkvertrag bei eigenem Arbeitgeber?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 27. Juni 2016 | 14:07
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
Falls Werkvertrag, gibt es dann steuerlich eine Freigrenze? 410 Euro darf man als AN steuerfrei nebenher verdienen - und wir reden da wohlgemerkt von einer Jahresgrenze...
#2
Antwort vom 27. Juni 2016 | 15:30
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Zitat:steuerfrei nebenher
Wenn das beim eigenen AG ist, wird das FA sich da wohl quer stellen. Sonst machen Arbeitgeber demnächst in Massen "Werkverträge" mit ihren Festangestellten...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 27. Juni 2016 | 16:20
Von
Status: Weiser (17382 Beiträge, 6471x hilfreich)
Wie wär's denn mit einer Bonuszahlung oder einer leistungsbezogenen Sondervergütung?
#4
Antwort vom 27. Juni 2016 | 16:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
geht das bei einem kirchlichen Arbeitgeber?
das heißt es gibt da keine rechtliche Möglichkeit, falls Bonus und SV nicht gehen?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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