Werkvertrag bei eigenem Arbeitgeber?

27. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
grazie3
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Werkvertrag bei eigenem Arbeitgeber?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage. Mein Arbeitgeber möchte einen Jahresbericht erstellen, bei welchem ich gerne das Layout übernehmen möchte. Da dies nicht in mein normales Arbeitsfeld fällt und ich die Herstellung nicht in meiner Arbeitszeit machen möchte, ist jetzt die Frage, wie ich das Ganze abrechnen kann.
Kann ich das als Werkvertrag - oder Werkherstellungsvertrag?!?- in Rechnung stellen? Geht das beim eigenen Arbeitgeber? Es handelt sich erst mal um eine einmalige Sache.

Falls Werkvertrag, gibt es dann steuerlich eine Freigrenze?

VIelen Dank!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Falls Werkvertrag, gibt es dann steuerlich eine Freigrenze? 410 Euro darf man als AN steuerfrei nebenher verdienen - und wir reden da wohlgemerkt von einer Jahresgrenze...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
steuerfrei nebenher


Wenn das beim eigenen AG ist, wird das FA sich da wohl quer stellen. Sonst machen Arbeitgeber demnächst in Massen "Werkverträge" mit ihren Festangestellten...

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Wie wär's denn mit einer Bonuszahlung oder einer leistungsbezogenen Sondervergütung?

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#4
 Von 
grazie3
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

geht das bei einem kirchlichen Arbeitgeber?

das heißt es gibt da keine rechtliche Möglichkeit, falls Bonus und SV nicht gehen?

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