Hallo,
ich bin Studentin und derzeit als studentische Aushilfe (18h pro Woche) eingestellt.
In den Ferien könnte ich noch einen Minijob (bei einem anderen Unternehmen) zusätzlich annehmen.
Nun frage ich mich bloß, wie das dann mit den Steuern ablaufen würde.
Bei meinem Studentenjob habe ich derzeit die Steuerklasse 1. Bisher musste ich keine Lohnsteuer entrichten, da mein monatliches Einkommen lediglich bei knapp 670 brutto durchschnittlich lag.
Wenn ich nun den Minijob annehmen würde, hätte ich dann im Minijob die Steuerklasse 6? Oder ließe sich dieser "pauschal versteuern"?
Mit freundlichen Grüßen
Werkstudent und Nebenjob
11. Juli 2016
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Frage vom 11. Juli 2016 | 22:30
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 25x hilfreich)
Werkstudent und Nebenjob
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#1
Antwort vom 12. Juli 2016 | 04:18
Von
Status: Unbeschreiblich (32905 Beiträge, 17276x hilfreich)
Wenn ich nun den Minijob annehmen würde, hätte ich dann im Minijob die Steuerklasse 6? Oder ließe sich dieser "pauschal versteuern"? Keine Ahnung - es weiß hier keiner, welche Variante Ihr Arbeitgeber bevorzugt. Sie selbst allerdings könnten ihn ja einfach fragen...
#2
Antwort vom 12. Juli 2016 | 09:22
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 25x hilfreich)
ZitatWenn ich nun den Minijob annehmen würde, hätte ich dann im Minijob die Steuerklasse 6? Oder ließe sich dieser "pauschal versteuern"? Keine Ahnung - es weiß hier keiner, welche Variante Ihr Arbeitgeber bevorzugt. Sie selbst allerdings könnten ihn ja einfach fragen... :
Okay, danke schonmal. Muss ich denn etwas unternehmen, dass mein erster Job durch die Annahme des Minijobs nicht plötzlich in Steuerklasse 6 rutscht? Oder reicht es, wenn ich dem Arbeitgeber des Minijobs mitteile, dass dies mein Zweitjob ist und er mich daher entweder in Klasse 6 oder pauschal versteuern soll? Oder muss ich mich da ans Finanzamt wenden?
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