Werkstudent plus Minijob?

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Werkstudent plus Minijob?

Hallo,

ich bin Fern-Student und arbeite <= 20 Std./Woche bei einem Arbeitgeber als "Werkstudent".
Leider reicht mir das Geld nicht und ich möchte noch ca. 8 weitere Stunden die Woche arbeiten. z.B. als Promoter, Bote oder Aushilfe etc.
Bei meinem Hauptarbeitgeber zahle ich nur den Arbeitnehmeranteil der Rentenversicherung.

Wie/was würdet ihr mir steuerrechtlich am besten empfehlen? Soll ich mich gewerblich anmelden, und meinen Arbeitgebern (Stunden)Rechnungen schreiben?
Oder soll ich den ersten Job auf Lohnsteuerkarte 1 und den zweiten auf Lohnsteuerkarte 6 abrechnen lassen?
Allerdings müsste dann der erste Arbeitgeber auch die Arbeitgeberanteile zahlen, wovon er nicht sehr begeistert ist.

Kann ich auch den Hauptarbeitgeber (Werkstudentenjob) weiterhin auf Lohnsteuerkarte zahlen lassen, und den/die anderen Minijob(s) per Selbständigkeit bzw. Kleingewerbe abrechnen?

Danke für eure Hilfe.


von alex4dus am 21.11.2008 16:20
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Werkstudent plus Minijob?
Das ist keine steuerrechtliche Frage.

Wie Du schon selbst schreibst, haben die verschiedenen Varianten in erster Linie eine Auswirkung auf die Beiträge zur Sozialversicherung. Die Frage sollte daher im Sozialrecht gestellt werden.

Nach meiner Kenntnis verliert man jedoch seinen Status als Student für die Sozialversicherungbeiträge, wenn man mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet. Dabei spielt es nach meiner Kenntnis keine Rolle, ab es sich um nicht selbständige Arbeit, selbständige Arbeit oder einen Minijob handelt.

-- Editiert von hh am 22.11.2008 17:42


von hh am 22.11.2008 17:42
Status: Tao (17850 Beiträge)
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>Werkstudent plus Minijob?
Hallo und danke für die Hilfreiche antwort,

auch andere Quellen & Recherchen berichten das selbe. Man muss als Werkstudent aufpassen, dass man nicht die 20. Std. Grenze überschreitet.

Aber nun ein kurzes Gedankenspiel:
Was wäre wenn ich neben dem Werkstudentenjob (<=20 Std.) mich selbständig mache und z.B. als Promoter oder Freier Journalist auf Rechnung arbeite?
Gelte ich dann als Selbständig?
Oder was wäre wenn der Hauptarbeitgeber (i.M. auf Werkstudentenbasis) damit einverstanden wäre wenn ich ihm eine Rechnung schreibe? Gilt dann die 20. Std. Rechnung nicht mehr?

Viele Grüße


von alex4dus am 24.11.2008 01:21
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Werkstudent plus Minijob?
Auch dann gilt die 20 Stunden-Regelung. Der einzige Unterschied ist, dass der Nachweis, wieviele Stunden tatsächlich aufgewendet wurden, dann natürlich schwieriger wird.


von hh am 25.11.2008 11:10
Status: Tao (17850 Beiträge)
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