Werkstudent oder Mini Jobber?

21. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Bruder Tack
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)
Werkstudent oder Mini Jobber?

Hi!

Also ich bin Vollzeitstudent und mache jetzt nebenher im Winter einen Job.

Der Vertrag läuft über fünf Monate und sieht monatliche Zahlungen von 400€ vor.
Der Auftrag deckt ca. 30 Einsätze maximal ab (geht um Schnee fegen). Danach würde jeder Einsatz extra bezahlt werden.
Es ist also theoretisch möglich, über 450€ zu kommen, das ist aber sehr sehr unwahrscheinlich.

Genauso ist es theoretisch möglich, wöchtenlich über 20 Stunden Arbeitszeit zu kommen.

Bei der Lohnauszahlung ist mir aufgefallen, dass ich Rentenbeiträge zahle.
Ich wollte dann davon befreit werden (wie im Mini-Job möglich), mein Arbeitgeber meinte aber ich sei als Werkstudent angestellt.

Wie ist jetzt die rechtliche Sicht?
Für mich wäre Mini-Job besser, weil ich da keinerlei Abgaben hätte.
Der Job hat inhaltlich nichts mit meinem Studium zutun.

Wonach richtet es sich also, ob ich ein Werksstudent bin oder einfach als Student einen Mini-Job habe?

Welche rechte habe ich gegenüber dem Arbeitgeber?

Vielen Dank

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6 Antworten
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#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Ich nehme an, du kennst nachstehenden Artikel
http://de.wikipedia.org/wiki/Werkstudent

Ob das der Klärung dient, sei dahin gestellt: Wenn du meinst, als 450-Euro-Jobber stundest du besser.da, gilt das nur für die momentane Liquidität - auf lange Sicht kann es durchaus vorteilhaft sein, wenn du schon früher Zahlungen auf dein Rentenkonto leistest. Ich empfehle dir einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung.

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#2
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(766 Beiträge, 336x hilfreich)

Für den Arbeitgeber ist es preiswerter einen Werkstudenten zu beschäftigen, da zahlt nämlich für ihn nur den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung, keine sonstigen Abgaben wie beim Minijob. Außerdem ist es so auch kein Problem, wenn über 450 Euro im Monat verdient werden.

Allerdings halte ich es für sinnvoll, die Art der Abrechnung im Arbeitsvertrag zu klären. Was steht denn dort? Steht dort Minijob, besteht in meinen Augen auch Anspruch auf eine solche Abrechnung!

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16550 Beiträge, 9318x hilfreich)


Man muss bedenken, dass Minjobs für den Arbeitnehmer ziemlich günstig sind, für den Arbeitgeber aber ziemnlich teuer (was vielen Arbeitgebern nicht klar ist, deinem aber anscheinend schon). Denn dafür dass der Arbeitnehmer keine Abgaben zu tragen hat (außer evtl. Rentenvers. - siehe unten), muss der Arbeitgeber umso mehr bezahlen.

Denn zusätzlich muss bei einem Minijob der Arbeitgeber pauschale Abgaben über die Minijobzentrale entrichten. Bei 400€ brutto sind das 129,16€, die der Arbeitgeber noch oben drauf legen muss. Die Lohnnebenkosten betragen bei einem Minijob also ca. 32,3%.
Bei einem "normalen" sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer sind es "nur" ca. 22%, bei einem Werksstudenten dann nur noch ca. 12%.
D.h. eine Anmeldung als Minijob ist für den Arbeitgeber ca. 80€ pro Monat teurer als eine Anmeldung als Werksstudent.

Bei 400€ pro Monat dürften 14,80€ Rentenversicherungsbeitrag fällig werden. Davon kann man sich befreien lassen. Ist aber absolut nicht zu empfehlen. Denn damit würde man auch auf alle Rechte und Leistungen aus der Rentenversicherung verzichten.
Wie sich ja mittlerweile herumgesprochen hat, richtet sich das Renteneintrittsdatum u. U. auch nach der Zahl der Beitragsjahre. Und hier bekommst du 5 Beitragsmonate zum Spottpreis. D.h. es ist gut möglich, dass du irgendwann mal 5 Monate früher in Rente gehen kannst, nur weil du jetzt 14,80€ pro Monat eingezahlt hast.
Solltest du irgendwann mal erwerbsunfähig werden - die Erwerbsunfähigkeitsrente hängt an der Zahl der Monate, die man Beiträge gezahlt hat.
Außerdem hängt am eigenen Rentenbeitrag die Förderung der Riesterrente. Fall ein Teil der 5 Monate auf 2014 entfällt und ein Teil auf 2015 wärst du jetzt für beide Jahre berechtigt, die volle Riester-Förderung abzugreifen. Das ist schon mehr, als du an Rentenbeiträgen zahlst.



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#4
 Von 
Bruder Tack
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)

"Bei 400€ pro Monat dürften 14,80€ Rentenversicherungsbeitrag fällig werden."

Wieso denn 14,80€? Der Arbeitgeber rechnet 37,80€ ab bei 400€ Bruttolohn!

Gibt es da eine Brechnungsgrundlge?

Danke

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16550 Beiträge, 9318x hilfreich)


Sorry für das Missverständnis.
14,80€ wäre der Rentenversicherungsbeitrag, wenn du als Minijobber angemeldet wärst und dich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt. (Als Minijobber hat man da ja die Möglichkeit zu.)

Mit dem letzten Absatz meiner vorhergehenden Antwort wollte ich zum Ausdruck bringen,. dass eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei einem Minijob weder sinnvoll noch empfehlenswert ist.

Als Werksstudent hat man was die Rentenversicherung angeht natürlich keine Auswahl und zahlt den normalen Arbeitnehmerbeitrag (knapp 10%).



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#6
 Von 
Bruder Tack
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)

Danke.
Hat sich jetzt geklärt. Der RV-Beitrag fällt in Zukunft bei mir weg.
Werkstudent gibt es nicht bzw diese Terminologie rechtlich, als Studentenjob komme ich nicht über die Grenze, von der an man RV-Beiträge zahlen muss, als kurzfristig Beschäftigter nicht über die 70 Tage!

Wenn ich jetzt wieder freiwillig in die RV will, wo ich dann knapp 3,9% zahlen würde, wäre mein Arbeitgeber wohl zu Recht etwas genervt!

Danke für alle Antworten.

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