Werkstatt beschädigt Handy, aber Handy entspricht nicht "Werkstattsanforderungen"

26. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
lograrlo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Werkstatt beschädigt Handy, aber Handy entspricht nicht "Werkstattsanforderungen"

Mal angenommen, Käufer K. ist durch einen Sturzbruch der Display seines Handys zersprungen. K. lässt das Handy bei Firma Gut reparieren, der Display wird ausgetauscht, ist aber kein Originalteil der Firma Mangelware.

Ferner ist anzunehmen: Firma Mangelware habe bei der Produktion des Handys des Käufers K. fehlerhafte Akkumulatoren und Powertasten eingebaut und für alle betroffenen Kunden eine Austauschaktion ins Leben gerufen, die die normale Gewährleistung von 2 Jahren übersteigt. Das Produkt ist knapp 3 Jahre alt, das Austauschprogramm für Akku und Power-Taste laufe bis 3 Jahre nach Kaufdatum.

K. hört von dem Programm und will sein Handy nach der Displayreparatur nun beim offiziellen Mangelware-Store "Inkompetenz" einreichen, um den Akku reparieren zu lassen. Das Handy ist voll funktionsfähig, nur der Akku geht etwas schneller leer als er sollte.

Bei der Abgabe des Handys soll K. unterschreiben, dass - so der Mitarbeiter mündlich - "das Handy geprüft wurde und die Zustandsbeschreibung "geringe Gebrauchsspuren" stimmt". Eilig unterschreibt K, ohne das Kleingedruckte zu lesen, hier heißt es:

Zitat:
"Mit meiner Unterschrift bestätige ich das bei meinem abgegebenen Mangelware-Gerät alle Komponenten dem Mangelware Originalzustand entsprechen und keine nicht von Mangelware autorisierten Veränderungen vorgenommen wurden. Mir ist bewusst
das die Fa.Inkompetenz bei Falschauskunft dazu berechtigt ist, die entstandenen Kosten nachzufordern."​


In der Firma Inkompetenz arbeitet Azubi Unerfahren. Azubi Unerfahren versucht sich am Akku-Austausch scheitert kläglich, er muss feststellen, dass er durch unvorsichtiges Arbeiten die Handyplatine beschädigt hat - plötzlich funktionieren Power- und die Lautstärkebutton nicht mehr! Betreuer Hinterlistig wird um seinen Rat gebeten - doch das Handy ist nicht mehr zu retten. Allerdings erkennt Betreuer Hinterlistig, dass es sich bei dem Display des Handys nicht um Originalware handelt. Er schreibt:

Zitat:
"Sehr geehrter Herr K.,

da an Ihrem Handydisplay unautorisierte Veränderungen vorgenommen wurden, konnten wir den Austausch des Akkus nicht vornehmen, da Mangelware diesen Austausch nur für Geräte im Originalzustand anbietet.
Außerdem sind nach dem Reparaturversuch Power- und Lautstärketasten nicht mehr funktionstüchtig. Dies kann durch fehlerhafte Verarbeitung beim Displayaustausch der Drittfirma verursacht worden sein.
Mit Ihrer Unterschrift haben Sie uns bestätigt, dass das Gerät nur aus original Mangelware-Teilen besteht. Dies gleicht einem Betrugsversucht. Eigentlich müssten wir Ihnen die Arbeitszeit mit 60 € in Rechnung stellen, aus Kulanz sehen wir allerdings ab.

Mfg

Ihre Firma Inkompetenz"​


Herr K. erhält die Mitteilung zusammen mit der Aufforderung, sein Handy abzuholen.
Diskussionsversuche mit Firma Inkompetenz führen ins Leere.
Firma Gut sieht sich das Handy noch einmal an, um selbst den Akku auszutauschen, sofern sich die Button-Funktionen wiederherstellen lassen. Letzteres ist aber nicht möglich, das Handy ist nicht benutzbar. Der Fehler an der Platine wir festgestellt.

Die Rechtsfrage in diesem fiktiven Fall:

Hätte K. irgendeine Handhabe gegen Firma Inkompetenz? Muss die das Handy zumindest wieder auf Ausgangszustand zurücksetzen oder ist sie mit ihrer Vertragsklausel fein raus? Hätte Sie wirklich noch 60 € verlangen können?

Wer den Schaden hat...?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Mit Ihrer Unterschrift haben Sie uns bestätigt, dass das Gerät nur aus original Mangelware-Teilen besteht. Dies gleicht einem Betrugsversucht.


Das ist ja nun Quark; woher soll der Laie wissen, ob die Firma Gut nun andere als Original-Ersatzteile verwendet hat?

Zitat:
Außerdem sind nach dem Reparaturversuch Power- und Lautstärketasten nicht mehr funktionstüchtig. Dies kann durch fehlerhafte Verarbeitung beim Displayaustausch der Drittfirma verursacht worden sein.


Das müßte die Firma schon beweisen. Ausweislich des Kunden (und vermutlich auch mehrerer Zeugen) haben die Tasten vor der Reparatur funktioniert, also spricht der Anscheinsbeweis dafür, daß die Firma den Schaden verursacht hat. Wenn sie argumentieren will, dies habe mit der Arbeit der Drittfirma Gut zu tun, wird sie das beweisen müssen.

Mal als Analogie, da könnte sich ja jede Autowerkstatt von der Verantwortung für Pfusch freisprechen, weil das Auto irgendwann vorher schon mal in einer anderen Werkstatt gewesen ist. So funktioniert es nicht.

-- Editiert von JenAn am 28.09.2015 12:56

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#2
 Von 
lograrlo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Käufer K. versucht, Firma Inkompetent darauf aufmerksam zu machen, dass Sie das Gerät wieder reparieren muss, ist aber von Herrn Hinterlistigs Anspielung, Herr K. habe versucht zu betrügen, als er den Abgabeschein unterschrieben hat, eingeschüchtert. Dass die Drittfirma keine Originalteile verkauft, war ihm zwar nicht klar, wohl aber, dass es sich nicht um einen offiziellen Mangelware-Reparateur handelt, der "autorisiert" ist, wie es im Abgabeschein steht.
Wäre Käufer K.s Angst trotzdem unberechtigt?

Ferner habe es sich so ergeben, dass K. Fa. Inkompetent mit den Angaben von Fa. Gut konfrontiert, dass der Displaytausch nicht für die späteren Fehler verantwortlich sein kann, sondern offenkundig beim Akku-Austausch gepfuscht wurde - darauf die Nachricht von Herrn Hinterlistig:

"Das nicht originale Display kann durchaus einen Kurzschluss erzeugt haben oder andere Fehler hervor rufen, da auch offenliegende Kontakte mit dem Handy verbunden sind, nicht nur die Kabel, zudem bei den Schrauben von der Abdeckung der Displaykabel die Schraubenköpfe beschädigt sind von einer vorherigen unqualifizierten Reparatur."

K. ist ratlos: Das Handy hat vor der Reparatur zweifelsfrei reibungslos funktioniert - reicht das um Ansprüche geltend zu machen oder ist er hier der - natürlich sehr parteiischen Expertenmeinungen - der jeweiligen Firmen ausgesetzt?

Leider befindet sich K. in einer Situation, in der die Anwaltskosten schnell über die Kosten eines neuen Handys hinausschießen würden. Welche Paragraphen könnte man K. an die Hand geben, damit er sich trotzdem kompetent selbst vertreten kann?

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#3
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Wäre Käufer K.s Angst trotzdem unberechtigt?


Wie ich schon schrieb, wie wollte man da Vorsatz beweisen? Fahrlässigen Betrug gibt es nicht.

Zitat:
oder ist er hier der - natürlich sehr parteiischen Expertenmeinungen - der jeweiligen Firmen ausgesetzt?


Im Zweifel wird das vor Gericht ein Gutachter prüfen.

Zitat:
Leider befindet sich K. in einer Situation, in der die Anwaltskosten schnell über die Kosten eines neuen Handys hinausschießen würden.


Deswegen lohnen sich Rechtschutzversicherungen.

Zitat:
Welche Paragraphen könnte man K. an die Hand geben, damit er sich trotzdem kompetent selbst vertreten kann?


Gar keine. Fa. Inkompetent macht ja kein rechtliches Argument, sondern ein sachliches - daß der Schaden von Fa. Gut verursacht wurde. Von der Meinung wird die Firma auch kaum abrücken. Wenn K. also etwas durchsetzen will, muß er klagen.

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