Mal angenommen, Käufer K. ist durch einen Sturzbruch der Display seines Handys zersprungen. K. lässt das Handy bei Firma Gut reparieren, der Display wird ausgetauscht, ist aber kein Originalteil der Firma Mangelware.
Ferner ist anzunehmen: Firma Mangelware habe bei der Produktion des Handys des Käufers K. fehlerhafte Akkumulatoren und Powertasten eingebaut und für alle betroffenen Kunden eine Austauschaktion ins Leben gerufen, die die normale Gewährleistung von 2 Jahren übersteigt. Das Produkt ist knapp 3 Jahre alt, das Austauschprogramm für Akku und Power-Taste laufe bis 3 Jahre nach Kaufdatum.
K. hört von dem Programm und will sein Handy nach der Displayreparatur nun beim offiziellen Mangelware-Store "Inkompetenz" einreichen, um den Akku reparieren zu lassen. Das Handy ist voll funktionsfähig, nur der Akku geht etwas schneller leer als er sollte.
Bei der Abgabe des Handys soll K. unterschreiben, dass - so der Mitarbeiter mündlich - "das Handy geprüft wurde und die Zustandsbeschreibung "geringe Gebrauchsspuren" stimmt". Eilig unterschreibt K, ohne das Kleingedruckte zu lesen, hier heißt es:
Zitat:"Mit meiner Unterschrift bestätige ich das bei meinem abgegebenen Mangelware-Gerät alle Komponenten dem Mangelware Originalzustand entsprechen und keine nicht von Mangelware autorisierten Veränderungen vorgenommen wurden. Mir ist bewusst
das die Fa.Inkompetenz bei Falschauskunft dazu berechtigt ist, die entstandenen Kosten nachzufordern."
In der Firma Inkompetenz arbeitet Azubi Unerfahren. Azubi Unerfahren versucht sich am Akku-Austausch scheitert kläglich, er muss feststellen, dass er durch unvorsichtiges Arbeiten die Handyplatine beschädigt hat - plötzlich funktionieren Power- und die Lautstärkebutton nicht mehr! Betreuer Hinterlistig wird um seinen Rat gebeten - doch das Handy ist nicht mehr zu retten. Allerdings erkennt Betreuer Hinterlistig, dass es sich bei dem Display des Handys nicht um Originalware handelt. Er schreibt:
Zitat:"Sehr geehrter Herr K.,
da an Ihrem Handydisplay unautorisierte Veränderungen vorgenommen wurden, konnten wir den Austausch des Akkus nicht vornehmen, da Mangelware diesen Austausch nur für Geräte im Originalzustand anbietet.
Außerdem sind nach dem Reparaturversuch Power- und Lautstärketasten nicht mehr funktionstüchtig. Dies kann durch fehlerhafte Verarbeitung beim Displayaustausch der Drittfirma verursacht worden sein.
Mit Ihrer Unterschrift haben Sie uns bestätigt, dass das Gerät nur aus original Mangelware-Teilen besteht. Dies gleicht einem Betrugsversucht. Eigentlich müssten wir Ihnen die Arbeitszeit mit 60 € in Rechnung stellen, aus Kulanz sehen wir allerdings ab.
Mfg
Ihre Firma Inkompetenz"
Herr K. erhält die Mitteilung zusammen mit der Aufforderung, sein Handy abzuholen.
Diskussionsversuche mit Firma Inkompetenz führen ins Leere.
Firma Gut sieht sich das Handy noch einmal an, um selbst den Akku auszutauschen, sofern sich die Button-Funktionen wiederherstellen lassen. Letzteres ist aber nicht möglich, das Handy ist nicht benutzbar. Der Fehler an der Platine wir festgestellt.
Die Rechtsfrage in diesem fiktiven Fall:
Hätte K. irgendeine Handhabe gegen Firma Inkompetenz? Muss die das Handy zumindest wieder auf Ausgangszustand zurücksetzen oder ist sie mit ihrer Vertragsklausel fein raus? Hätte Sie wirklich noch 60 € verlangen können?