Werksstudent - Prüfung der Famileinversicherung

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Werksstudent - Prüfung der Famileinversicherung

Hallo,
ich habe von Mai 05 bis August 08 beieiner Computerfirma (erst als geringfügige Beschäftigung, ab 07 als Werksstudent gearbeitet) und habe dort letzten Monat aufgehört, weil ich ein Praktikum für mein Studium machen muss.
Nun habe ich ein schreiben meiner Krankenkasse erhalten in dem steht, dass mein Arbeitgeber eine Beschäftigung gemeldet hat und ich aufgefordert werde Arbeitsvertrag, Praktikumsvertrag und alte Gehaltsabrechnungen nachzureichen (natürlich will die Krankenkasse gerade die Abrechnungen sehen, wo ich in den Semesterferien gearbeitet habe).
Da ich bis heute Familienversichert bin, befürchte ich nun eine Rückzahlung der Versicherungsbeiträge, da ich mehr als 2 Monate über 400 Euro verdient habe. Da ich Student bin, habe ich natürlich keine 1000 – 2000 Euro, die ich mal eben so zahlen kann.
Ich frage mich nun, warum mir meine Krankenkasse erst jetzt schreibt. Hätte man mich nicht anschreiben müssen als ich das erste Mal über 400 € verdient habe? Hat mein alter Arbeitgeber hier vergessen der Versicherung bescheid zu sagen, oder hab ich versäumt zu melden dass ich über 400 € verdient habe. Kann ich eiene Rückzahlung umgehen?

Vielen Dank!



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von niemand_001 am 12.10.2008 13:47
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Werksstudent - Prüfung der Famileinversicherung
Wieviele Monate haben Sie denn mehr als EUR 400,- verdient?
Falls Sie z.B. 3 Monate mehr als EUR 400,- verdient haben, dann müssen Sie für 3 Monate den studentischen Versicherungsbeitrag bezahlen (EUR 60,- pro Monat) - mehr aber nicht.
In den Monaten, wo Sie EUR 400,- oder weniger verdienen, sind Sie wieder kostenfrei familienversichert.
- Achso kündigen Sie Ihrer Krankenkasse!!!
- Suchen Sie sich eine neue Kasse!!!
- Unterschreiben Sie nichts, z.B. Mitgliedsantrag!!!
- Ist Papi in einer anderen Krankenkasse als Mami? Falls ja, dann bitte zu Papis Versicherung wechseln.

--> Alle diese Dinge werden Ihre Krankenkasse verwirren und ggf. können Sie Geld sparen.


von Steffen Meier am 12.10.2008 18:09
Status: Praktikant (21 Beiträge)
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>Werksstudent - Prüfung der Famileinversicherung
hallo,
ich habe pro jahr so ca 6/7 monate im jahr über 400 euro verdient. ich findes komisch das die krankenkasse nur bestimmte abrechnungen haben will. wenn ich aufgefordert werde die beiträge nachzuzahlen, muss ich also nachrechnen und die monate abziehen in denen ich weniger als 400 euro verdient habe.
was ist wenn meine krankenkasse nicht wechslen möchte und diese mir sagt, dass sie mich nicht mehr familienverischern kann. geht dass, oder muss sie mich in die familienversicherung wieder aufnehemn wenn ich die beiträge nachgezahlt habe?

danke



von niemand_001 am 12.10.2008 19:57
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Werksstudent - Prüfung der Famileinversicherung
Wechseln Sie die Krankenkasse, also die Familienversicherung?

Wo sind Sie versichert? bei Mutti oder bei Papi?
Haben Mutti und Papi eine unterschiedliche Krankenkasse?

So können Sie ggf. Ihre Schlinge aus dem Hals ziehen.




von Steffen Meier am 12.10.2008 22:16
Status: Praktikant (21 Beiträge)
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>Werksstudent - Prüfung der Famileinversicherung
hallo,
bin beim vater versichert und meine eltern haben die gleiche krankenkasse. aber wenn ich die kasse wechsel, muss ich doch trotzdem die beiträge an die alte kasse zahlen, oder?
also sie empfehlen mir die familienverischerung zu wechslen, aber noch nichts unterschreiben. also soll ich nur meiner alten kasse mitteilen, dass ich dort kündigen möchte?


von niemand_001 am 14.10.2008 15:52
Status: Frischling (5 Beiträge)
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