Hallo.
Ich mache gerade die Einkommensteuererklärung für 2005. Ich war in dem gesamten Jahr Hartz IV-lerin und übte einen 1,50 EUR-Job aus.
Als Junggesellin bin ich in der Steuerklasse 1.
Meine Frage: Ich hatte hohe Werbungskosten (Material für Bewerbungen, Fortbildungskurse bei der Volkshochschule, die im Zusammenhang meines Berufes stehen usw.)
Alle Belege sind vorhanden.
Kann ich bei Angabe in der EkSt-Erklärung und Beilage der Rechn ungskopien nun mit einer Steuerrückerstattung rechnen oder ist das unnütze Arbeit ??
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"Ramona Scholz"
Werbungskosten bei Einkommensteuererklärung für Hartz/lerin ?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Hast du überhaupt Lohn-oder Einkommensteuer gezahlt? Falls ja, würde das FA von sich aus eine Pauschale von € 920,- als Werbungskostenpauschale ohne besonderen Nachweis berücksichtigen. Also wird eine Steuererklärung nichts bringen.
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Wenn Du keine Einkommensteuer gezahlt hast, kannst Du nicht mit einer Steuerrückerstattung rechnen.
Einen gewissen Sinn für die Erstellung eines verlustvortrages könnte die Abgabe einer Steuererklärung machen, wenn die Werbungskosten höher sind als die Einnahmen aus dem 1,50€-Job.
Dann wirken sich die Webungskosten evtl. in den kommenden Jahren steuermindernd aus, wenn Du dann wieder Steuern gezahlt hast.
Ansonsten wäre die Abgabe einer Steuererklärung unnütze Arbeit.
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