Werbemailing per Post, Bestellformular später per E-Mail?

2. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
rntm
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Werbemailing per Post, Bestellformular später per E-Mail?

Hallo,

ich plane, Unternehmen ein Werbemailing zu schicken. Um den Empfängern die
Bestellung eines Produkts so einfach wie möglich zu machen, kam mir nun der Einfall,
einige Tage nach der Postzustellung eine E-Mail als Bestellformular hinterher zu
schicken (vorab im Anschreiben angekündigt), in der der Besteller ein paar Optionen
ankreuzen kann und die Mail dann einfach als Antwort zurücksendet. Für den Besteller
wäre dies die bequemste Möglichkeit (und für mich die kostengünstigste, da eine
vorfrankierte Antwortpostkarte zu sehr ins Geld ginge).

Meine Frage: Würde eine solche Bestellformular-Mail, in der ich mich auf das eigentliche
Werbe-Anschreiben per Post beziehe, trotzdem rechtlich als eigenständige und
unzulässige Werbung gelten? Falls ja, könnte ich das umgehen, indem ich im Anschreiben
des Postmailings schreiben würde, dass ein ausbleibender Widerspruch gegen die
Zusendung der Bestellformular-Mail als Einverständnis für den Erhalt gilt?

Danke und Gruß,
Thomas

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage: Würde eine solche Bestellformular-Mail, in der ich mich auf das eigentliche
Werbe-Anschreiben per Post beziehe, trotzdem rechtlich als eigenständige und
unzulässige Werbung gelten?

Ja



Zitat:
Falls ja, könnte ich das umgehen, indem ich im Anschreiben
des Postmailings schreiben würde, dass ein ausbleibender Widerspruch gegen die
Zusendung der Bestellformular-Mail als Einverständnis für den Erhalt gilt?

Nein



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat (von rntm):
Hallo,
ich plane, Unternehmen ein Werbemailing zu schicken.


Und du hast ein Werbeeinverständnis von diesen Firmen? Sonst wird es schon da illegal

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
rntm
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Begriff "Werbemailing" bezeichnet in meinem Text eine herkömmliche
Postzusendung in Briefform (und diese ist erlaubt). Das geht aus dem
Gesamtzusammenhang eigentlich auch hervor.

0x Hilfreiche Antwort

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