Hallo,
ich plane, Unternehmen ein Werbemailing zu schicken. Um den Empfängern die
Bestellung eines Produkts so einfach wie möglich zu machen, kam mir nun der Einfall,
einige Tage nach der Postzustellung eine E-Mail als Bestellformular hinterher zu
schicken (vorab im Anschreiben angekündigt), in der der Besteller ein paar Optionen
ankreuzen kann und die Mail dann einfach als Antwort zurücksendet. Für den Besteller
wäre dies die bequemste Möglichkeit (und für mich die kostengünstigste, da eine
vorfrankierte Antwortpostkarte zu sehr ins Geld ginge).
Meine Frage: Würde eine solche Bestellformular-Mail, in der ich mich auf das eigentliche
Werbe-Anschreiben per Post beziehe, trotzdem rechtlich als eigenständige und
unzulässige Werbung gelten? Falls ja, könnte ich das umgehen, indem ich im Anschreiben
des Postmailings schreiben würde, dass ein ausbleibender Widerspruch gegen die
Zusendung der Bestellformular-Mail als Einverständnis für den Erhalt gilt?
Danke und Gruß,
Thomas
Werbemailing per Post, Bestellformular später per E-Mail?
2. September 2015
Thema abonnieren
Frage vom 2. September 2015 | 11:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Werbemailing per Post, Bestellformular später per E-Mail?
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#1
Antwort vom 2. September 2015 | 12:34
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitat:Meine Frage: Würde eine solche Bestellformular-Mail, in der ich mich auf das eigentliche
Werbe-Anschreiben per Post beziehe, trotzdem rechtlich als eigenständige und
unzulässige Werbung gelten?
Ja
Zitat:Falls ja, könnte ich das umgehen, indem ich im Anschreiben
des Postmailings schreiben würde, dass ein ausbleibender Widerspruch gegen die
Zusendung der Bestellformular-Mail als Einverständnis für den Erhalt gilt?
Nein
#2
Antwort vom 23. Dezember 2015 | 23:51
Von
Status: Schlichter (7143 Beiträge, 1495x hilfreich)
ZitatHallo, :
ich plane, Unternehmen ein Werbemailing zu schicken.
Und du hast ein Werbeeinverständnis von diesen Firmen? Sonst wird es schon da illegal
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 24. Dezember 2015 | 10:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Der Begriff "Werbemailing" bezeichnet in meinem Text eine herkömmliche
Postzusendung in Briefform (und diese ist erlaubt). Das geht aus dem
Gesamtzusammenhang eigentlich auch hervor.
Und jetzt?
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