Werbeaufschrift auf Firmenfahrzeug

30. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Steve1405
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Werbeaufschrift auf Firmenfahrzeug

Ich hoffe mal, ich habe die richtige Section getroffen. Wenn nicht kann der Beitrag gerne verschoben werden.

Nun zu meinem Anliegen:
Ich habe vor einiger Zeit einen neuen Firmenwagen bekommen. Für den alten und auch für die neuen Firmenwagen bezahle ich jeden Monat 1 % des Kaufpreises an die Firma (mittelständisches Unternehmen; ca. 40 Mitarbeiter), sodass ich den Wagen auch privat nutzen darf. Bis hierhin ist auch alles noch in Ordnung.

Auf dem alten Auto war an der Kofferraumklappe eine sehr dezente Aufschrift mit dem Firmenlogo angebracht (ca. 20 x 20 cm), was mich auch nie weiter gestört hat und womit ich auch durchaus einverstanden war.
Nun will mein Chef das neue Auto seitlich förmlich mit Werbung "zupflastern", was ich durch die private Nutzung natürlich als störend empfinde.

Es stellt sich mir also die Frage, ob er das so ohne weiteres tun kann, da ich ja schließlich monatlich für den Firmenwagen einen bestimmten Betrag bezahle und durch den großen Werbungsaufdruck die private Nutzung in meinen Augen beeinträchtigt wird.

Ich danke im Voraus für etwaige Antworten.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das ist keine steuerrechtliche Frage, sondern eine arbeitsrechtliche.

Wenn die Vereinbarung über die Nutzung des Firmenwagens nicht beinhaltet, dass der Firmenwagen neutral sein muss, dann hast Du keine derartigen Ansprüche.

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#2
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

ezahle ich jeden Monat 1 % des Kaufpreises an die Firma
:grins:

Er meint sicher, der Arbeitgeber versteuert jeden Monat 1% des Kaufpreises und führt die darauf entfallenden Steuern ans Finanzamt ab.

Ich habe dem Schreiber geraten das AUCH unter Steuerrecht (neben Arbeitsrecht) zu posten. Frage ist, ob man von heute auf morgen mit der 1% Regelung aufhören kann (vom Arbeitsvertragsinhalt mal abgesehen) aus steuerlicher Sicht.

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#4
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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