Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

Wer zahlt im Erbfall den Kindesunterhalt weiter ?

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

477 Aufrufe

Wer zahlt im Erbfall den Kindesunterhalt weiter ?

Guten Abend!

Ich hätte ein Frage:
Mein Mann ist geschieden und hat aus erster Ehe zwei unterhaltspflichtige Kinder. Ein Unterhaltsanspruch der Ex besteht nicht.
Wir sind verheiratet und haben zusammen ein kleines Kind.

Was würde nun passieren, wenn mein Mann sterben sollte ?
Ohne Testament vermute ich, wurde ich 50% erben und die restlichen 50% würden auf seine 3 Kinder aufgeteilt.
Was mir allerdings nicht klar ist, ist wie der Kindesunterhalt berücksichtigt werden würde. Wie fließt eine solche "Verbindlichkeit" in die Rechnung ein ?

Vielen Dank für jeden Tip!



von lucky-mona am 07.02.2010 22:11
Status: Frischling (9 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Wer zahlt im Erbfall den Kindesunterhalt weiter ?
Der Unterhaltsanspruch der Kinder endet mit dem Tod Deines Mannes (§ 1615 Abs. 1 BGB). Nur für ggf. vorhandenen rückständigen Unterhalt müssen die erben aufkommen.

-----------------
" "


von hh am 08.02.2010 09:30
Status: Tao (23496 Beiträge)
Userwertung:  4,0  (von 368 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97936
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online