Wer zahlt im Erbfall den Kindesunterhalt weiter ?

Leserwertung: 
0,0 (von 0)
 Thema bewerten!

156 Aufrufe

Wer zahlt im Erbfall den Kindesunterhalt weiter ?

Guten Abend!

Ich hätte ein Frage:
Mein Mann ist geschieden und hat aus erster Ehe zwei unterhaltspflichtige Kinder. Ein Unterhaltsanspruch der Ex besteht nicht.
Wir sind verheiratet und haben zusammen ein kleines Kind.

Was würde nun passieren, wenn mein Mann sterben sollte ?
Ohne Testament vermute ich, wurde ich 50% erben und die restlichen 50% würden auf seine 3 Kinder aufgeteilt.
Was mir allerdings nicht klar ist, ist wie der Kindesunterhalt berücksichtigt werden würde. Wie fließt eine solche "Verbindlichkeit" in die Rechnung ein ?

Vielen Dank für jeden Tip!




von lucky-mona am 07.02.2010 22:11
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Ihre Antwort erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Durchschnittspreis 35 Euro.

>Wer zahlt im Erbfall den Kindesunterhalt weiter ?
Der Unterhaltsanspruch der Kinder endet mit dem Tod Deines Mannes (§ 1615 Abs. 1 BGB). Nur für ggf. vorhandenen rückständigen Unterhalt müssen die Erben aufkommen.

-----------------
" "


von hh am 08.02.2010 09:30
Status: Tao (20698 Beiträge)
Userwertung:  4,1  (von 261 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Antwort schreiben


Lesezeichen hinzufügen:

Erbrecht Rechtsberatung bei 123recht.net:
Persönliche
Beratung online

Schneller Rat in 48 Std.*
Mit Dokumentenupload.
Mehr Infos
Jetzt Online 410 Anwälte jetzt erreichbar. Beratung in diesem Rechtsgebiet bereits ab 20,00 €.
Zur Anwaltsliste
Telefonberatung
Rechtsauskunft sofort
mit Preissicherheit.*

Mehr Infos
Jetzt Online 38 Anwälte jetzt telefonisch erreichbar. Beratung in diesem Rechtsgebiet bereits ab 1,29 €/Min.
Zur Anwaltsliste
Erbrecht auf www.frag-einen-anwalt.de

Anwälte antworten auf Ihre Fragen zum Thema Erbrecht. Sie bestimmen den Preis!
Die neuesten 4 Antworten zu:
erbschaftssteuererklärung
beantwortet von RA Bordasch für €52
erbschaftssteuer testamentsvollstreckung
beantwortet von RA Schwartmann für €80
bestattungskosten
beantwortet von RA Böhler für €25
Erbfall,Änderungen im Erbrecht ab 2010
beantwortet von RA Scholz für €40
Mehr Fragen lesen