Guten Abend!Ich hätte ein Frage: Mein Mann ist geschieden und hat aus erster Ehe zwei unterhaltspflichtige Kinder. Ein Unterhaltsanspruch der Ex besteht nicht. Wir sind verheiratet und haben zusammen ein kleines Kind.Was würde nun passieren, wenn mein Mann sterben sollte ? Ohne Testament vermute ich, wurde ich 50% erben und die restlichen 50% würden auf seine 3 Kinder aufgeteilt. Was mir allerdings nicht klar ist, ist wie der Kindesunterhalt berücksichtigt werden würde. Wie fließt eine solche "Verbindlichkeit" in die Rechnung ein ?Vielen Dank für jeden Tip!
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>Wer zahlt im Erbfall den Kindesunterhalt weiter ?
Der Unterhaltsanspruch der Kinder endet mit dem Tod Deines Mannes (§ 1615 Abs. 1 BGB). Nur für ggf. vorhandenen rückständigen Unterhalt müssen die Erben aufkommen.