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Kündigungsschutz - 2/4
afi vom 13.9.2000   99065 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Ratgeber - Arbeitsrecht

Wer wird geschützt? - Nicht jeder ist Begünstigter

Die zwei entscheidenden Voraussetzungen für Arbeitnehmer, um auf Regelungen des allgemeinen Kündigungsschutzrechts zurückgreifen zu können, sind:




Für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern, die besonders schutzbedürftig sind, z.B. Schwangere oder Schwerbehinderte, besteht zusätzlich ein besonderer Kündigungsschutz.

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