Wer wird geschützt? - Nicht jeder ist Begünstigter
AFP VOM 13.9.2000 | Ratgeber - Arbeitsrecht | 157488 Aufrufe Mehr zum Thema:Kündigung, Kündigungsschutz, Arbeitsrecht
Die zwei entscheidenden Voraussetzungen für Arbeitnehmer, um auf Regelungen des allgemeinen Kündigungsschutzrechts zurückgreifen zu können, sind:
-
Zum Zeitpunkt der Kündigung muss der Arbeitnehmer bereits länger als sechs Monate ununterbrochen in dem Unternehmen angestellt sein.
-
Der Betrieb beschäftigt regelmäßig mehr als fünf Arbeitnehmer.
Für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern, die besonders schutzbedürftig sind, z.B. Schwangere oder Schwerbehinderte, besteht zusätzlich ein besonderer Kündigungsschutz.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Kündigungsschutz - Hilft dem ArbeitnehmerSeite 2: Wer wird geschützt?Seite 3: Allgemeiner Kündigungsschutz Seite 4: Besonderer Kündigungsschutz


