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Wer weiß Rat??? Anwaltskosten der Gegenseite zahlen für die erste Instanz??

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Wer weiß Rat??? Anwaltskosten der Gegenseite zahlen für die erste Instanz??

Die ganze Vorgeschichte findet Ihr unter http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=50288
Habe Heute den Brief der gegnerischen Seite bekommen. Ich bekomme eine ordentliche Kündigung und ein 1er Zeugniss, wenn ich die Kosten des Rechtsanwaltes für meine Chefin bezahle, dass sind 450,- Euro!!! Wenn meine Rechtschutzversicherung meinen Anwalt nicht bezahlt, berappe ich noch einmal 450,- Euro, das sind 900,- Euro, für des dass ich 10,- Euro "unterschlagen" habe, wie es die Gegenseite nennt.
Ich bin total verzweifelt, weil mir niemand wirklich einen Rat geben kann. Was bleibt mir denn für eine Wahl? Zahle ich den gegnerischen Anwalt nicht, droht er mit Anzeige (mein Anwalt sagte, da könnte ich auch mit etwa 1000,- Bußgeld rechnen), weiterstreiten kann ich auch nicht, da mir dazu die finanziellen Mittel fehlen?? Ist ja nicht so, dass ich das Geld locker stecken habe? BITTE BITTE hilft mir doch wer weiter...
Danke für Eure Mühe im Vorraus, soll meinem Anwalt Morgen Bescheid geben, was ich vorhabe (ist ja leider nicht so ein Anwalt, der mal selber sagt, was gut wäre...)


von Mausefrau am 08.11.2005 19:29
Status: Stift (59 Beiträge)
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>Wer weiß Rat??? Anwaltskosten der Gegenseite zahlen für die erste Instanz??
Tja, da kann Dir niemand weiterhelfen. Du muß selber wissen, ob Dir die ordentl. Kündigung und das Zeugnis das Geld wert sind.

Das obige Angebot grenzt zwar sehr stark an Nötigung, aber was nützt es Dir? Gehst Du auf Konfrontationskurs, gibts ein mieses Zeugnis (was an sich ja auch brechtigt ist).

Das Dir Dein Anwalt die Entscheidung nicht abnimmt, ist kein Wunder. Das würde keiner machen. Das muß Du schon selber wissen.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"


von !!Streetworker!! am 08.11.2005 19:41
Status: Tao (17086 Beiträge)
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>Wer weiß Rat??? Anwaltskosten der Gegenseite zahlen für die erste Instanz??
@Bob...
Danke für die schnelle Antwort, aber lass mich bitte nochmal Stellung dazu nehmen: Bin weder vorbestraft, noch habe ich jemals etwas in meinem Leben geklaut. Ich wollte meiner Arbeitgeberin auch nichts böses sondern hab einen Fehler gemacht und diesen auch zugegeben (hätte ich wirklich kriminelle Absichten gehabt, ich hätte sicher anders gehandelt). Noch dazu muß man sagen, ich könnte meine Chefin vermutlich selber wegen zigfachem Betrug anzeigen, deshalb auch meine vermutung, dass Sie mich nun so behandelt, weil sie von Ihren eigenen Fehlern ablenken will. Es ist echt eine riesige sch... Ich weiß, ich muß da selber durch, aber es ist nicht so einfach... wenn ich wüßte, ich hätte wirklich großen Mist gebaut, sprich große Summen geklaut, würd ich mich ja ganz ruhig verhalten, aber so lässt die werte Dame mich auflaufen!



von Mausefrau am 08.11.2005 20:07
Status: Stift (59 Beiträge)
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>Wer weiß Rat??? Anwaltskosten der Gegenseite zahlen für die erste Instanz??
Moralisch kann ich Dich sicherlich verstehen. Ich kann aber hier nur das rechtliche beurteilen, bzw. hilft es Dir nicht weiter, wenn ich Dich moralisch verstehen kann.

Fakt ist einfach, daß Dir mit Recht gekündigt werden kann, und auch mit Recht ein Zeugnis ausgestellt werden kann, daß nicht toll ist.

Die Frage ist jetzt: Ist Dir das egal (weil Du in dem Laden eh nicht mehr arbeiten willst, und ggf. auch kein Problem damit hast, daß (schlechte) Zeugnis ggü. einem neuen Arbeitgeber zu vertreten, oder es 'verschwinden' zu lassen)

Meine Antwort darauf wäre:

Zeig die Chefin wegen versuchter Nötigung an, und reich Kündigungsschutzklage ein.

Ist es aber eher so, daß Du ohne ein eigenes Strafverfahren aus der Sache rauswillst, eine ordentl. Kündigung und ein gutes Zeugnis haben möchtest, dann ist meine Antwort:

Nimm die Sache -von mir aus zähneknirschend- so an.

Und genau diese Entscheidung zwischen den beiden Möglichkeiten kann Dir niemand abnehmen.

Und eins vielleicht noch:

Die Arguemtation 'Aber der andere hat doch noch viel bösere Sachen gemacht als ich' trifft man oft in Rechtsforen. Nur rechtlich spielt das leider keine Rolle.

Wenn Du meinst, daß Du der Chefin Betrug nachweisen kannst, zeig Sie an. Vielleicht wird sie auch verurteilt. Aber Du kannst nicht Dein eigenes Fehlverhalten damit relativieren, oder Dir dadurch 'Pluspunkte' verschaffen.

Und noch mal zum Schluß: Moralisch hast Du sicherlich mein Mitgefühl und wahrsch. auch das vieler anderer. Nur das nützt Dir -wie gesagt- bei Deiner nun anstehenden Entscheidung leider nichts.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"


-- Editiert von !streetworker! am 08.11.2005 20:58:17


von !!Streetworker!! am 08.11.2005 20:56
Status: Tao (17086 Beiträge)
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>Wer weiß Rat??? Anwaltskosten der Gegenseite zahlen für die erste Instanz??
Danke!
War selber noch nie in einer so bescheuerten Situation und werde sicherlich auch alles tun, um nie wieder in so´n Schlamassel reinzugeraten!
Viel Spass bei Deinem Job, wollt ich auch imer gern machen ;-).
Werd das ganze scho irgendwie überleben...Gute Nacht!


von Mausefrau am 08.11.2005 21:19
Status: Stift (59 Beiträge)
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>Wer weiß Rat??? Anwaltskosten der Gegenseite zahlen für die erste Instanz??
Werd das ganze scho irgendwie überleben...

Ganz bestimmt.

Gute Nacht!

Wünsche ich Dir auch.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"


von !!Streetworker!! am 08.11.2005 21:30
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