>Wer weiß Rat??? Anwaltskosten der Gegenseite zahlen für die erste Instanz??
Moralisch kann ich Dich sicherlich verstehen. Ich kann aber hier nur das rechtliche beurteilen, bzw. hilft es Dir nicht weiter, wenn ich Dich moralisch verstehen kann.
Fakt ist einfach, daß Dir mit Recht gekündigt werden kann, und auch mit Recht ein Zeugnis ausgestellt werden kann, daß nicht toll ist.
Die Frage ist jetzt: Ist Dir das egal (weil Du in dem Laden eh nicht mehr arbeiten willst, und ggf. auch kein Problem damit hast, daß (schlechte) Zeugnis ggü. einem neuen Arbeitgeber zu vertreten, oder es 'verschwinden' zu lassen)
Meine Antwort darauf wäre:
Zeig die Chefin wegen versuchter Nötigung an, und reich Kündigungsschutzklage ein.
Ist es aber eher so, daß Du ohne ein eigenes Strafverfahren aus der Sache rauswillst, eine ordentl. Kündigung und ein gutes Zeugnis haben möchtest, dann ist meine Antwort:
Nimm die Sache -von mir aus zähneknirschend- so an.
Und genau diese Entscheidung zwischen den beiden Möglichkeiten kann Dir niemand abnehmen.
Und eins vielleicht noch:
Die Arguemtation 'Aber der andere hat doch noch viel bösere Sachen gemacht als ich' trifft man oft in Rechtsforen. Nur rechtlich spielt das leider keine Rolle.
Wenn Du meinst, daß Du der Chefin Betrug nachweisen kannst, zeig Sie an. Vielleicht wird sie auch verurteilt. Aber Du kannst nicht Dein eigenes Fehlverhalten damit relativieren, oder Dir dadurch 'Pluspunkte' verschaffen.
Und noch mal zum Schluß: Moralisch hast Du sicherlich mein Mitgefühl und wahrsch. auch das vieler anderer. Nur das nützt Dir -wie gesagt- bei Deiner nun anstehenden Entscheidung leider nichts.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
-- Editiert von !streetworker! am 08.11.2005 20:58:17
von !!Streetworker!! am 08.11.2005 20:56
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