Wer trägt die Kosten für Nachlasspflege bei Ausschlagung des Erbes?

5. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
far_away
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer trägt die Kosten für Nachlasspflege bei Ausschlagung des Erbes?

Hallo,

folgende Situation:
mein Vater ist vor kurzem verstorben und ich habe heute beim Amtsgericht das Erbe ausgeschlagen. In der Wohnung steht ein großes Aquarium mit Buntbarschen drin.
Auf meine Frage, was aus den Fischen wird hat die Rechtspflegerin in das Schriftstück was ich dort für die Ausschlagung unterschreiben musste folgenden Wortlaut mit aufgenommen:
"...Ich beantrage die Einleitung einer Nachlasspflegschaft, da sich zur Zeit keiner um die Fische kümmert..."

Nun bin ich beim nochmaligen Durchlesen über diesen Satz gestolpert. Entstehen für mich dabei nun Kosten? Oder ist das ein üblicher Passus? "Nur" weil ich mir Gedanken um den Verbleib der Fische mache, möchte ich keinen Nachlasspfleger bezahlen müssen.

Vielen Dank schon jetzt für die Hilfe!

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Ob das üblich ist, weiß ich nicht. Kosten entstehen dir nicht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.037 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen