Wer trägt die Fahrkosten beim Umtausch?

6. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
werolin
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 8x hilfreich)
Wer trägt die Fahrkosten beim Umtausch?

Hallo, ich habe mir einen ipod gekauft. Dieser war leider defekt. Der Umtausch beim Händler war ohne Propleme. Der neue ipod ist ebenfalls defekt.Nun bin ich gezwungen wieder in den Fachmarkt zu Fahren und das Teil zu tauschen.
Eine Fahrt hin und zurück sind insgesamt immer 75 Kilometer. Also bin ich ca. 150 Kilometer gefahren.
Der ipod hat 229 € gekostet. Kann ich vom Fachmarkt verlangen, daß die die Fahrkosten übernehmen. Das erste Gerät ist am 4.1.11 gekauft worden,am 5.1.11 getauscht und muß heute wieder getauscht werden. Es handelt sich um einen Neugeräte Defekt. Habe mit Apple telefoniert und die haben es als Garantiefall bestädigt. Außer den Fahrkosten habe ich auch jedesmal einen enormen Zeitaufwand.
Danke für eure Tips und Hilfe.

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7 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Aufwendungen für den Transport defekter Ware vom Ort des gewöhnlichen Gebrauchs zum Händler hat der Händler zu ersetzen.

Alternativ könnte man auch die Abholung durch den Händler verlangen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Ist das wirklich (immer) so?

Bsp:
Ein Hamburger kauft in München in einem E-Geschäft einen Flachfernseher, muß dieser Händler nun die ca. 40 Euro Paketkosten zahlen??
Oder gilt das nur innerhalb kleiner Umkreise, Fahrkosten bis 10 Euro oder so?

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#3
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Ich hab noch ne Grasmatte von meinem Rügen Urlaub. Da hat sich ein Faden gelöst. Ich warte nur darauf bis es warm genug ist.

Muss der auch die Übernachtung + die Strandbad bis Reparaturende zahlen.

Uwe



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#5
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn der Händler Flachbildschirm-Müll von seinem Lieferanten geliefert bekam, dann kann der Händler seine NOTWENDIGEN Nacherfüllungsaufwendungen nach § 439 BGB gegenüber Letztverbrauchern von seinem Lieferanten ersetzt verlangen, § 478 BGB . <hr size=1 noshade>



Sagte der Münchner Händler mit bayrischen Dialekt den Chinesen aus Chinaland.

Über

quote:<hr size=1 noshade>
u Nacherfüllungszwecken aufgewandten Kosten von seinem Schrottlieferanten erstatten lassen <hr size=1 noshade>


hat der China laut gelacht.

Die Vereinbarungen zwischen den Händlern regeln die in eigenen Vertragen. Das muss keine Gewährleistung mit dabei sein.

Uwe

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#6
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Es geht ja nicht um Versandhandel, sondern um Kauf in einem Ladengeschäft:

Toaster in der Innenstadt gekauft, zuhause ausgepackt, keinerlei Funktion.
Wenn ich jetzt mit der S-Bahn in die Stadt fahre zum Umtausch (hin und rück kostet 4,40 Euro), muß der Händler diese Kosten im Rahmen der Gewährleistung wirklich bezahlen?

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Ja.

Die S-Bahn/U-Bahn muss er bezahlen bei einem Toaster. Nicht jedoch das Taxi oder den Mietwagen.


Bei einem Sessel hingegen müsste er das Taxi bezahlen, nicht jedoch den Mietwagen.


Bei einem Sofa müsste er hingegen den Mietwagen bezahlen.



ABER:
Grundsätzlich ist der Händler jedoch immer zuerst zur Nachbesserung aufzufordern, damit er bestimmen kann wie die Ware zu ihm verbracht wird. Denn er hat das Recht zu entscheiden WIE die Ware zu ihm gebracht wird, sofern dies für den Kunden im Rahmen des zumutbaren liegt.





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