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Wer trägt Schaden nach Rohrverstopfung?

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Wer trägt Schaden nach Rohrverstopfung?

Wenn in einer gemieteten Doppelhaushälfte ein Abfluß verstopft war, der u.U. auch von Dritten (z.B. Nebenhaus) verursacht worden sein könnte und der z.B. im Keller durch stehendes Wasser Schäden an den Kellerwänden verursacht hat - muss der Mieter bei Auszug solche Schäden beseitigen? Was ist, wenn dem Vermieter die Abflussverstopfung bekannt war, er aber erst bei Auszug die Beseitigung des Schadens verlangt?


von Dave Brubeck am 24.11.2003 22:22
Status: Praktikant (27 Beiträge)
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>Wer trägt Schaden nach Rohrverstopfung?
Hallo!
Zu Deiner Frage: Ich denke nicht, das Du
da zuständig bist.

MieterTip:
Abflussverstopfung

Kosten zur Beseitigung einer Rohr- oder Abflußverstopfung muß der Mieter nur zahlen, wenn er die Verstopfung schuldhaft verursacht hat. Unzulässig ist es, die Kosten als Betriebskosten über die jährliche Nebenkostenabrechnung auf die Mieter des Hauses abzuwälzen.

Die Kosten für die Rohr- oder Abflußverstopfung sind Instandsetzungskosten und damit nie umlagefähige Betriebskosten. Der Vermieter darf derartige Kosten auch nicht als Bestandteil der "Abwasserkosten" oder als "sonstige" Betriebskosten auf die Mieter umlegen.

Unwirksam sind Mietvertragsklauseln, die festlegen, daß bei einer Verstopfung des Hauptstranges der Abwasserleitung sich alle Mieter anteilig an den Reinigungskosten beteiligen müssen. Eine solche Vertragsklausel verstößt gegen das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Zahlen muß der einzelne Mieter die Kosten der Beseitigung einer Rohr- oder Abflußverstopfung nur, wenn ihm der Vermieter nachweisen kann, daß er die Abflußverstopfung schuldhaft verursacht hat, zum Beispiel durch Einleitung einer größeren Menge Katzenstreus in die Toilette.

Sind die Ursachen und der Verursacher der

Abflußverstopfung nicht zu ermitteln, muß der

Vermieter die Kosten selbst tragen.

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1 Gesetzliche Regelung Stand November 2001

1.1 Schadensersatzanspruch des Vermieters

Ist die Verstopfung von einem Mieter verursacht und verschuldet worden, so kann der Vermieter diesen Mieter auf Schadenersatz in Anspruch nehmen. Der schuldhaft handelnde Mieter kann seinerseits keine Gewährleistungsansprüche geltend machen. Die Rechte der übrigen Mieter bleiben hiervon aber unberührt.

1.2 Beweislast

Der Vermieter muss beweisen, dass die Verstopfung von einem Mieter verursacht und verschuldet worden ist. Eine unklare Schadensursache geht zu lasten des Vermieters. Gleiches gilt, wenn zwar feststeht, dass der Schaden entweder von der einen oder von der anderen Mietpartei verursacht worden ist, aber nicht aufgeklärt werden kann, wer von den möglichen Verursachern die Verstopfung tatsächlich herbeigeführt hat. Mehrere Mietparteien können nur dann zusammen in Anspruch genommen werden, wenn feststeht, dass jede der Parteien an der Schadenserstehung schuldhaft beteiligt war ( § 830 BGB ).

1.3 Schadensersatzanspruch des Mieters

Wird ein Mieter durch eine Abflussverstopfung geschädigt, so kann er den Vermieter auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn den Vermieter an der Verstopfung ein Verschulden trifft. Ein solches Verschulden kann angenommen werden, wenn der Vermieter weiß, dass es wegen der Besonderheit der Rohranlage immer wieder zu Ablagerungen von Schmutz und Kalk kommt und wenn er dennoch keine regelmäßige Überprüfung und Reinigung der Rohranlage durchführen lässt.

Abflussverstopfung

Nach § 535 Abs. 1 S. 2 BGB hat der Vermieter die Mietsache während der Mietzeit in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Aus diesem Grunde ist der Vermieter verpflichtet, Abflussverstopfungen unverzüglich zu beseitigen; jeder Mieter, dessen Wohnung von der Verstopfung betroffen ist, kann den Vermieter hierauf in Anspruch nehmen. Außerdem haben diese Mieter Gewährleistungsansprüche nach § 536 ff. BGB, weil die Abflussverstopfung als Mangel der Mietsache gilt.







von Odil am 24.11.2003 23:55
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>Wer trägt Schaden nach Rohrverstopfung?
Hallo zusammen,
mein Vermieter schrieb gestern, daß das Abflußrohr in unserem Mehrparteienmiethaus durch Damenhygieneartikel verstopft war. Die Kosten für die Rohrreinigung will er anteilig von allen Mietern verlangen.
Kann er das?
Nach den o.g. Grundsätzen hab ich da so meine Zweifel.

LG
Aline


von aline am 25.11.2003 08:26
Status: Praktikant (14 Beiträge)
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>Wer trägt Schaden nach Rohrverstopfung?
Das ist zumindest sehr fragwürdig.
Er kann ja doch offensichtlich den
"Schuldigen" nicht ermitteln und so müsste er
es selbst bezahlen. Denke ich!

Gruß!
odil


von Odil am 26.11.2003 00:08
Status: Unsterblich (2191 Beiträge)
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>Wer trägt Schaden nach Rohrverstopfung?
Hallo! Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich wohne seit dem 3.Juli 04 in einem Zweifalmilienhaus. OG im EG wohnen meine Vermieter. Nun war meine Toilette verstopft und ich habe dem Vermieter nicht gleich bescheid gesagt. Habe natürlich erst versucht dies alleine hinzubekommen. Allerdings ist nun ein Wasserschaden in der unteren Wohnung entstanden. Nun stell ich mir die Frage, erstmal ob dies die Versicherung übernehmen würde bzw. ob ich dies dann evtl. zahlen muss. Ich muss dazu sagen, dass dies ein sehr altes Haus ist und auch dementsprechend die Rohre alt und sicher verdreckt sind. Bevor ich hier einzog, stand die Wohnung mindestens 2 Monate leer.

Für evtl. Antworten bedanke ich mich bereits im Voraus!

LG Nina


von pico am 06.09.2004 20:37
Status: Frischling (2 Beiträge)
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