Wer muss den Anwalt zahlen?

19. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Weissepele
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer muss den Anwalt zahlen?

Versuche es kurz zu schildern

Letztes Jahr im Sommer habe ich mich von meiner Freundin getrennt. Durch Zahlungsschwierigkeiten meines EX Arbeitsgeber, hatte sie mir Geld geliehen. Auch nach der Trennung habe ich ihr immer wieder zugesichert, dass sie ihr Geld bekommt.

Anfangs zahlte ich es monatlich zurück, als ich dann bis Anfang November immer noch nicht meine Möbel aus der ehemals gemeinsamen Wohnung bekommen habe, sagte ich ihr, dass ich erst wieder zahle, wenn ich meine Möbel habe.

Darauf kam ein Brief von ihr, indem sie mich aufforderte bis Ende November 2000€ zu zahlen und den Rest ca. 5500€ bis Ende Januar und falls dies nicht geschieht, der Gesamtbetrag bis 1.12. fällig sei. Ich sagte ihr, dass ich das Geld nicht habe und erstmal meine Möbel haben möchte. Dazu schickte ich ihr eine Ratenvereinbarung inkl. Zinsen zu.

Am 30.11. konnte ich dann endlich meine Möbel aus der Wohnung holen. Anfang Dezember bekam ich dann Post von ihrem Anwalt, dass ich den Gesamtbetrag bis 16.12. (2 Wochen) überweisen soll, andernfalls würde sie es vor Gericht einklagen da ich mich dann in Verzug befinden würde. Ein Kumpel der Jura studiert setzte mir dann ein Schreiben auf, indem stand, dass ich erst nach 3 Monaten nach Mahnung vom 23.11. in Verzug bin. Auf dieses Schreiben erhielt ich keine Antwort.

Anfang Januar schrieb ich ihr dann eine Mail, in der ich sagte, dass ich ihr das Geld bis Ende Januar komplett überweise, daraufhin bekam ich einen Brief vom Anwalt, dass sämtliche Korrespondanz über ihn laufen soll, sie aber damit einverstanden sei.

Das Geld überwies ich dann Anfang Februar (glaube es war der 5.02.)

Mitte Februar erhielt ich dann wieder Post vom Anwalt, indem er mir seine Kosten auferlegte...

Nach einem Telefonat mit ihm einigten wir uns auf eine Ratenzahlung, die ich auch monatlich bezahle. Aber mittlerweile stellt sich mir die Frage, ob ich den Anwalt überhaupt bezahlen muss, da weder Notwendigkeit (sie hat schriftlich von mir erhalten, dass ich das Geld an sie zurückzahle und auch eine Ratenvereinbarung erhalten) noch ein Verzug nach meiner Meinung sowie meinem Kumpel der Jura studiert vorliegt...

Hoffe jemand von euch kann Licht ins dunkle bringen.

Danke.

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
dir wurden Fristen gesetzt, die du nicht eingehalten hast, du warst in Verzug
er Verzug ist imho schon mit der aktiven Weigerung der Zahlung eingetreten.

Zitat (von Weissepele):
sagte ich ihr, dass ich erst wieder zahle, wenn ich meine Möbel habe.

Ich sehe hier kein Zurückbehaltungsrecht.


Zitat (von Flo Ryan):
die Beauftragung des RA war rechtens und du darfst ihn bezahlen.
Jupp, sehe ich genauso

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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