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Wer muss Kostenvoranschlag bezahlen?

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Wer muss Kostenvoranschlag bezahlen?

Hallo,
ich bin letztens mit meinem Auto einem anderen reingefahren. Der Geschädigte möchte den Schaden reparieren lassen und war bei seiner Werkstatt. Die haben einen sehr ungenauen Preis genannt und gesagt, dass sie nur etwas genaueres mit Kostenvoranschlag nennen können, den sie mit 10 % des Reparaturwertes berechnen. Der Geschädigte hat mich gefragt, ob ich einen Kostenvoranschlag möchte. Da ich das sehr teuer fand, habe ich gesagt, dass dies nicht nötig ist. Dann hab ich trotz mehrfacher Anrufversuche (Ich möchte die Sache natürlich auch erledigt haben.)ein paar Tage nichts von ihm gehört. Ich habe ihm auch eine Email und eine SMS geschrieben, in denen stand, dass ich das selbst zahlen werde und das Geld zusammen habe und er einen Termin mit seiner Werkstatt abmachen kann. Heute bekam ich dann eine SMS, in der stand, dass er um mir einen genaueren Preis nennen zu können, eine Kostenvoranschlag machen lassen hat. Die Reparaturkosten belaufen sich auf ca. 1.200 € und der Kostenvoranschlag soll ca. 250 € kosten.
Ich finde den Preis für den Kostenvoranschlag extrem teuer. Muss ich den bezahlen, obwohl ich den gar nicht wollte?

Ich danke schon im Voraus für eure Hilfe..

-- Editiert am 10.03.2011 23:27


von guest-12312.03.2011 22:00:00 am 10.03.2011 23:25
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Wer muss Kostenvoranschlag bezahlen?
Warum lässt du die Angelegenheit nicht vonder Versicherung regeln?
Bei der Summe würde sich das lohnen, die prüfen auch ob das alles gerechtfertigt ist.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 11.03.2011 01:01
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>Wer muss Kostenvoranschlag bezahlen?
Habe das berechnet. Lohnt sich nicht.


von guest-12312.03.2011 22:00:00 am 11.03.2011 01:13
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Wer muss Kostenvoranschlag bezahlen?
Wenn der Geschädigte den Wagen dort reparieren lässt fallen auch keine Kosten für den Kostenvoranschlag an. Diese Kosten entstehen regelmäßig erst dann, wenn keine Reparatur erfolgt bzw. werden bei Erteilung des Reparaturauftrags angerechnet.

Erfolgt also keine Reparatur müssen die Kosten des KV zwar bezahlt werden.
Dafür ist dann aber nur der Nettobetrag der voraussichtlichen Reparaturkosten zu zahlen. Anspruch auf die Mehrwertsteuer hat der Geschädigte nur, wenn diese auch tatsächlich anfällt.

Mehr als 10% der vorausichtlichen Kostenrechung für die Erstellung des KV sind aber auch dann zu hoch.

Mehr als EUR 120,-- für den KV plus dem Nettorechnungsbetrag sollten Sie ohne Durchführung der Reparatur nicht zahlen.

Bei Durchführung der Reparatur dürften wie ausgeführt keine KV-Kosten anfallen.




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von Stefan 5 am 11.03.2011 11:29
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