Habe in einer Internetauktion einen Wohnwagen gekauft. Auf den Fotos stand er in einer Halle. Nach der Bezahlung bekam ich Papiere, Nummernschilder und Adresse einer Firma geschickt wo der WW stehen sollte. Ein Anruf ergab daß der WW dort nie gestanden hatte sondern VOR der Firma an der Straße. Ohne Nummernschilder wurde er zwischenzeitlich vom Ordnungsamt abgeschleppt. Nun wollten die von mir die ganzen Kosten mit der Behauptung ich wäre ja der Halter. Der Auktionszuschlag war 3 Tage vor der Abschleppaktion, Bezahlung des WW aber erst 10 Tage später und Erhalt der Papiere nochmal einige Tage später. Habe monatelang mit denen rumdiskutiert und schliesslich einen Teilbetrag bezahlt um endlich den WW zu bekommen den ich brauchte. Mir passt das aber überhaupt nicht weil ich nicht Verursacher dieser Aktion war. Zudem ist der Kostenbescheid der Stadt W. ausgestellt nach angeblich folgendem Aufwand: 2 Arbeiter x 4 Stunden Arbeit. Tatsache ist, daß sie den WW angehängt haben und auf das Bauhofgelände verbrachten daß genau 2 km entfernt liegt. Wir haben das mal nachgemacht und sind auf ca. 10 min Aufwand gekommen.
Die Klagefrist ist noch nicht abgelaufen. Habe ich hier eine Chance Recht zu bekommen wo ich weder Verursacher war noch Eigentümer als er dort abgestellt wurde. Muß ich die Kaffee- und Zigarettenpausen der städtischen Mitarbeiter bezahlen die 4 Stunden brauchen um einen WW 2 km weit zu ziehen?
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Wer muß zahlen?
5. Januar 2012
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Frage vom 5. Januar 2012 | 19:30
Von
Status: Schüler (272 Beiträge, 35x hilfreich)
Wer muß zahlen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 6. Januar 2012 | 00:53
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
quote:
Wir haben das mal nachgemacht und sind auf ca. 10 min Aufwand gekommen.
Das Geld für den Abschleppwagen hätte man zur Zahlung der städtischen Rechnung nehmen sollen ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 6. Januar 2012 | 10:58
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Die Klagefrist ist noch nicht abgelaufen. Habe ich hier eine Chance Recht zu bekommen wo ich weder Verursacher war noch Eigentümer als er dort abgestellt wurde. <hr size=1 noshade>
Ja, da hast du gute Chancen.
Da das an deine Haltereigenschaft anknüpft, müsstest du entweder Eigentümer oder Besitzer gewesen sein.
Beides ist nicht der Fall. Du hattest den WW gekauft, Eigentümer warst du aber noch nicht. Dazu ist nach § 929 BGB Besitzwechsel erforderlich. Das war noch nicht erfolgt.
Deshalb kannst du auch nicht Halter gewesen sein, du hattest keine Verfügungsgewalt über den WW. Der Bescheid ist rechtswidrig, soweit du bereits etwas bezahlt hast, muss das zurückerstattet werden.
Fahrzeughalter ist, wer ein Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt .
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeughalter
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#3
Antwort vom 7. Januar 2012 | 02:58
Von
Status: Schüler (272 Beiträge, 35x hilfreich)
Vielen Dank an flawless! Die Antwort war wirklich hilfreich, genauso war es, mir fehlte die Verfügungsgewalt um das Unheil selbst anzurichten, hätte nicht gewusst wo das geschrieben steht. Dann werde ich das mal angehen...
An Harry von Sell:
Welcher Abschleppwagen??? Die hatten keinen, die haben den an Ihren orangen Pritschenwagen gehängt und sind zum Bauhof gerollt. Wir haben ihn an unseren Wagen gehängt und sind zum Abstellort gefahren. 10 min incl. Anhängen. Hat auch nix gekostet.
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