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Wer kann eine Marke löschen lassen?

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Wer kann eine Marke löschen lassen?

Ich habe einige generelle Fragen:
Wer ist berechtigt eine Marke wegen absoluter Schutzhindernisse löschen zu lassen?
Muss man dazu selbst Markeninhaber sein?
Bzw. muss man Markeninhaber sein um einem Markeneintrag wegen absoluter Schutzhindernisse innerhalb der Widerspruchsfrist zu widersprechen?



von rukmini am 17.03.2010 19:27
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Wer kann eine Marke löschen lassen?
quote:
Wer ist berechtigt eine Marke wegen absoluter Schutzhindernisse löschen zu lassen?


Jeder ( kann beim Markenamt gemäß § 50 MarkenG Antrag auf Löschung einer Marke wg. absoluter Schutzhind. stellen ).

quote:
muss man Markeninhaber sein um einem Markeneintrag wegen absoluter Schutzhindernisse innerhalb der Widerspruchsfrist zu widersprechen?


Einen WIDERSPRUCH gegen eine Eintragung können gemäß § 42 MarkenG nur Markeninhaber ( genauer: Inhaber eines Registerrechts ) einlegen, und ein WIDERSPRUCH kann sich nur auf die Verletzung älterer Markenrechte stützen, und kann auch bloß innerhalb der ersten 3 Monate eingelegt werden ( anschließend müßten Markeninhaber, wie alle anderen Rechteinhaber auch, bei einer Verletzung älterer Rechte den Klageweg beschreiten, um die Löschung der jüngeren Eintragung zu bewirken. )

Ein Vorgehen gegen eine Eintragung wg. abs. Schutzhindernisse könnte nicht über einen WIDERSPRUCH gem. § 42 MarkenG erfolgen, sondern müßte ( für Markeninhaber und Nicht-Markeninhaber ) gleichermaßen per Löschungsantrag beim Markenamt bewerkstelligt werden, § 50 MarkenG:

"Die Eintragung einer Marke wird auf Antrag wegen Nichtigkeit gelöscht, wenn sie entgegen §§ 3, 7 oder 8 eingetragen worden ist."

M.

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von Mirk am 18.03.2010 11:17
Status: Tao (5140 Beiträge)
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