>Wer kann eine Marke löschen lassen?
quote:
Wer ist berechtigt eine Marke wegen absoluter Schutzhindernisse löschen zu lassen?
Jeder ( kann beim Markenamt gemäß
§ 50 MarkenG Antrag auf Löschung einer Marke wg. absoluter Schutzhind. stellen ).
quote:
muss man Markeninhaber sein um einem Markeneintrag wegen absoluter Schutzhindernisse innerhalb der Widerspruchsfrist zu widersprechen?
Einen WIDERSPRUCH gegen eine Eintragung können gemäß
§ 42 MarkenG nur Markeninhaber ( genauer: Inhaber eines Registerrechts ) einlegen, und ein WIDERSPRUCH kann sich nur auf die Verletzung älterer Markenrechte stützen, und kann auch bloß innerhalb der ersten 3 Monate eingelegt werden ( anschließend müßten Markeninhaber, wie alle anderen Rechteinhaber auch, bei einer Verletzung älterer Rechte den Klageweg beschreiten, um die Löschung der jüngeren Eintragung zu bewirken. )
Ein Vorgehen gegen eine Eintragung wg. abs. Schutzhindernisse könnte nicht über einen WIDERSPRUCH gem.
§ 42 MarkenG erfolgen, sondern müßte ( für Markeninhaber und Nicht-Markeninhaber ) gleichermaßen per Löschungsantrag beim Markenamt bewerkstelligt werden,
§ 50 MarkenG:
"Die Eintragung einer Marke wird auf Antrag wegen Nichtigkeit gelöscht, wenn sie entgegen §§ 3, 7 oder 8 eingetragen worden ist."
M.
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von Mirk am 18.03.2010 11:17
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