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Wer kann das Bundeszentralregister einsehen?

AFP VOM 3.4.2002 | Ratgeber - Verfahrensrecht | 726958 Aufrufe
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Vorstrafe, Führungszeugnis, vorbestraft, Bundeszentralregister

Nur weil etwas in das Bundeszentralregister eingetragen wurde, so heißt das aber noch lange nicht, dass dies auch jeder wissen muss bzw. darf oder dass Sie dies jedem erzählen müssen.

Da in diesem Register eine Vielzahl von Informationen über Personen gespeichert sind, kann nicht einfach Ihr Nachbar kommen und über Sie Erkundigungen in Bezug auf Ihre bisherigen Gesetzesverstöße einholen. Auch können Sie selbst Ihre eigenen Daten nicht überprüfen: Sie dürfen nicht nachsehen, was über Sie selbst im Bundeszentralregister steht. Nur, wenn der Generalbundesanwalt Ihnen die Einsicht gestattet hat, können Sie auf Ihre Eintragungen zugreifen. Diese Erlaubnis wird aber so gut wie nie erteilt.

Unbeschränkte Einsicht in diese gespeicherten Daten erhalten lediglich Behörden, die ein besonderes Interesse daran haben. Ein Interesse haben vor allem Gerichte, Gerichtsvorstände, Staatsanwaltschaften, die obersten Bundes- und Landesbehörden, die Bundes- und Landesämter für Verfassungsschutz, Einbürgerungsbehörden, Gnadenbehörden für Gnadensachen und dergleichen mehr.

Die Daten können aber nur von den Behörden eingesehen werden, wenn diese ausdrücklich um eine Auskunft ersuchen. Dazu muss die Behörde den Zweck angeben und die erhaltenen Informationen auch lediglich dafür verwenden.


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Vorstrafe und Bundeszentralregister - Was bedeutet das alles?
Seite 2: Wann ist man vorbestraft?
Seite 3: Was ist das Bundeszentralregister und was wird darin eingetragen?
Seite 4: Wer kann das Bundeszentralregister einsehen?
Seite 5: Kann ich mich trotz einer Eintragung im Bundeszentralregister als nicht vorbestraft bezeichnen?
Seite 6: Was genau ist das Führungszeugnis?
Seite 7: Was ist das Führungszeugnis für Behörden?
Seite 8: Werden die Einträge irgendwann gelöscht?
Seite 9: Und die Wiederholungstäter?

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