Wer folgt in der gesetzlichen Erbfolge?

27. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
flammand
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 5x hilfreich)
Wer folgt in der gesetzlichen Erbfolge?

Hallo zusammen ,

bitte um Erfahrungen/Meinungen:

von einer Familie samt engerer Verwandschaft sind nur noch zwei Brüder und ein Onkel übrig.
Einer der Brüder besitzt ein Grundstück. Nun stirbt dieser Bruder, und in Folge würde ausschliesslich der überlebende Bruder die Immobilie erben. Wegen hoher Belastungen des Grundstücks schlägt er jedoch das Erbe termingerecht aus.

Frage:
Wenn der überlebende Bruder verheiratet wäre, ohne Kinder, wäre die nächste Erbinstanz seine Ehefrau?


Gruss









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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

oje, wenig Information, viel Sachverhalt. Bitte holen Sie sich eine Informationsbroschüre auf Ihrem Amtsgericht oder fragen Sie einen Rechtspfleger beim Amtsgericht, wie sich das in Ihrem speziellen Sachverhalt verhält.

Es empfihlt sich bei unklarer Vermögenslage des Erblassers: Erbe ausschlagen! Man erbt nicht nur Vermögen, sondern auch sämtliche Schulden!



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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Wenn der überlebende Bruder verheiratet wäre, ohne Kinder, wäre die nächste Erbinstanz seine Ehefrau?
Nein, es erben die weiteren (auch sehr weit)Verwandten des Erblassers. Die Ehefrau gehört nicht zu dazu.

Es empfihlt sich bei unklarer Vermögenslage des Erblassers: Erbe ausschlagen! Man erbt nicht nur Vermögen, sondern auch sämtliche Schulden!

Eine Erbschaft sollte nur dann ausgeschlagen werden, wenn bekannt ist, dass der Nachlass überschuldet ist (was in diesem Fall wohl der Fall ist). Auf Verdacht auszuschlagen ist unsinnig - man kann auch nach Annahme der Erbschaft die Haftung auf den Nachlass begrenzen.


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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

cruncc1: Wie ist das Rechtsmittel, um nach der Annahme des Erbes die Haftung auf den Nachlass zu begrenzen?

Sie mögen sich in Ihrer Antwort auf Rechtsfälle privater Erben beschränken. Ich sehe dem mit großen Interesse entgegen.



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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die möglichen Rechtsmittel sind Nachlassinsolvenz und Dürftigkeitseinrede.

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