Wer erbt nach folgendem Testament

2. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Neugieriger11
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer erbt nach folgendem Testament

Die verstorbene war nicht verheiratet und hatte keine Kinder. Sie hat alles ihrer Mutter vererbt und falls diese verstorben ist ihrer Schwester. Diese ist aber auch bereits verstorben, hat aber noch zwei lebende Söhne.
Erben nun die Söhne der im Testament bedachten Schwester oder erben dich lebenden Schwester der verstorbenen Erblasserin?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Ist mit Schwester die Schwester der Verstorbenen gemeint oder die der Mutter?
Hat die Verstorbene noch andere Geschwister?

Unabhängig davon, da die Verstorbene theoretisch keine Pflichtteilsberechtigten hinterließ, konnte sie per Testament ihr Vermögen vermachen, wem sie wollte. Das ist die Person x. Da diese verstorben ist, erben deren natürliche Erben, also die Söhne.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Neugieriger11
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

es waren fünf Schwester. Die eine die von der jetzigen Erblasserin als Alleinerbin im Falle des Todes der Mutter erben sollte und noch drei weitere Schwestern.
Ich denke aber, dass Sie meine Frage bereits beantwortet haben.
Vielen Dank und natürlich ein Frohes und erfolgreiches Jahr 2008

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Neugieriger11
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

es waren fünf Schwester. Die eine die von der jetzigen Erblasserin als Alleinerbin im Falle des Todes der Mutter erben sollte und noch drei weitere Schwestern.
Ich denke aber, dass Sie meine Frage bereits beantwortet haben.
Vielen Dank und natürlich ein Frohes und erfolgreiches Jahr 2008

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Ganz so klar sehe ich die Angelegenheit nicht.

Bei Einsetzung eines Abkömmlings (Kind) werden bei dessen Vorversterben generell dessen Abkömmlinge (Enkel) Erben.

Dies gilt aber nicht automatisch auch für Verwandte.

M.E. müsste man durch Auslegung des Testamentes den 'wahren' Erben ermitteln.

Generell sehe ich bei Einsetzung eines Verwandten bei dessen Vorversterben dessen Kinder als vom Erblasser gewollte Erben.

Hier ist aber der erste gewollte Erbe die Mutter. Die Schwester nur Ersatzerbin.
Man könnte also die Ansicht vertreten, dass dann die Abkömmlinge der Mutter (also die Schwestern) die Erben sein sollen.

Unterm Strich tendiere ich letztlich aber eher dazu, dass die Kinder der begünstigten Schwester die Erben sein sollten.

Dies geschieht aber durch Auslegung des Erblasserwillens.
Was hätte der Erblasser gewollt, wenn er mit dem Vorversterben der Schwester gerechnet hätte?

Hierzu sind insbesondere Hinweise im Testament hilfreich.

Bin im Erbrecht aber kein Spezialist und lasse mich natürlich gerne korrigieren.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.292 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen