Die verstorbene war nicht verheiratet und hatte keine Kinder. Sie hat alles ihrer Mutter vererbt und falls diese verstorben ist ihrer Schwester. Diese ist aber auch bereits verstorben, hat aber noch zwei lebende Söhne.
Erben nun die Söhne der im Testament bedachten Schwester oder erben dich lebenden Schwester der verstorbenen Erblasserin?
Wer erbt nach folgendem Testament
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ist mit Schwester die Schwester der Verstorbenen gemeint oder die der Mutter?
Hat die Verstorbene noch andere Geschwister?
Unabhängig davon, da die Verstorbene theoretisch keine Pflichtteilsberechtigten hinterließ, konnte sie per Testament ihr Vermögen vermachen, wem sie wollte. Das ist die Person x. Da diese verstorben ist, erben deren natürliche Erben, also die Söhne.
es waren fünf Schwester. Die eine die von der jetzigen Erblasserin als Alleinerbin im Falle des Todes der Mutter erben sollte und noch drei weitere Schwestern.
Ich denke aber, dass Sie meine Frage bereits beantwortet haben.
Vielen Dank und natürlich ein Frohes und erfolgreiches Jahr 2008
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es waren fünf Schwester. Die eine die von der jetzigen Erblasserin als Alleinerbin im Falle des Todes der Mutter erben sollte und noch drei weitere Schwestern.
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Ganz so klar sehe ich die Angelegenheit nicht.
Bei Einsetzung eines Abkömmlings (Kind) werden bei dessen Vorversterben generell dessen Abkömmlinge (Enkel) Erben.
Dies gilt aber nicht automatisch auch für Verwandte.
M.E. müsste man durch Auslegung des Testamentes den 'wahren' Erben ermitteln.
Generell sehe ich bei Einsetzung eines Verwandten bei dessen Vorversterben dessen Kinder als vom Erblasser gewollte Erben.
Hier ist aber der erste gewollte Erbe die Mutter. Die Schwester nur Ersatzerbin.
Man könnte also die Ansicht vertreten, dass dann die Abkömmlinge der Mutter (also die Schwestern) die Erben sein sollen.
Unterm Strich tendiere ich letztlich aber eher dazu, dass die Kinder der begünstigten Schwester die Erben sein sollten.
Dies geschieht aber durch Auslegung des Erblasserwillens.
Was hätte der Erblasser gewollt, wenn er mit dem Vorversterben der Schwester gerechnet hätte?
Hierzu sind insbesondere Hinweise im Testament hilfreich.
Bin im Erbrecht aber kein Spezialist und lasse mich natürlich gerne korrigieren.
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