Wer erbt ???

7. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Schnabelente
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer erbt ???

Hallo

in einem früheren Beitrag wurde mir hier schon einmal weiter geholfen.
Drum heute nochmal eine Frage.
Die Tante meines Vaters ( er selber im Nov.07 verstorben) ist nun verstorben und hat lt. Testament meinen Vater drin bedacht. Dieser starb aber doch vor ihr. Ist denn nun meine Mutter erbberechtigt, denn sie hatte zusammen mit meinem Vater ein Berliner Testament.
Nun die blöde Frage?
Kann ein Toter erben, bzw geht dann das Erbe an seine Witwe?
Für Antworten wäre ich dankbar.
MfG
Schnabelente

Testament oder Erbe?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Frage ist nicht so einfach zu beantworten.

Sie wird von Gerichten im Zuge einer erweiterten Testamentsauslegung gelöst. Dabei wird versucht, zu ermitteln, wer denn aus Sicht der Verstorbenen in so einem Fall erben sollte.

Grundsätzlich kann es dabei folgende Ergebnisse geben:
a) Der Nachlass geht an die Nachkommen Deines Vaters zu gleichen Teilen, also an Dich und falls Du Geschwister hast auch an diese
b) Der Nachlass geht an die Erben Deines Vaters, also an seine Witwe
c) Der Nachlass geht an die gesetzlichen Erben der Verstorbenen.

Die Reihenfolge hat auch etwas mit meiner Einschätzung der Wahrscheinlichkeit zu tun, mit der die Fälle eintreten können. Das Ergebnis hängt aber sehr davon ab, ob es Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Verstorbene einen der genannten Fälle bevorzugt hätte.

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#2
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Da dein Vater vor der Erblasserin verstorben ist, ist die Erbeinsetzung gegenstandslos, denn erben kann nur eine Person, die zur Zeit des Todesfalls lebt. Daher erben die gesetzlichen Erben der Tante.
Anders könnte es sein, wenn aus irgendwelchen Ausführungen (z.B. Begründung der Erbeinstzung deines Vaters) etwas anderes hervorgeht.

Siehe hierzu:
http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/ur16p01008.htm

-- Editiert von nataly am 07.02.2008 17:06:22

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#3
 Von 
Schnabelente
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

erstmal DANKE für die ANtworten.

Meine Tante ( naja war ja eigentlich die meines Vaters) hat weiter keine gesetzlichen Erben. Keine Kinder kein gar nix. Mein Vater war ihr einziger Blutsverwandter.
Es gab eine Frau die hat im letzten Jahr die Pflege für sie übernommen bevor sie verstarb. Mein Vater wurde damals auch getfragt aber da er selber zu der Zeit sterbenskrank war mußte er bzw meine Mutter das ablehnen. Ich wurde nicht gefragt. Zu mal es schwer gewesen wäre. Tante Köln wir Berlin.
Diese Frau welche die Tante pflegte hat meine Mutter am Telefon überrumpelt und von ihr verlagt sie solle ne Sterbeurkunde von meinem Vater schicken und das SOFORT ( O-Ton).Meine Mutter noch selber in Verarbeitung des Todes meines Vaters das auch alles erledigt. Ich habe dann gestern mal die Frau angerufen und gefragt wofür sie die Sterbeurkunde meines Vaters brauchte. Sie sagt es sei damit die Erbfolge erledigt und BASTA ( wieder O-TON) Als ich sie fragte ob es denn eine Testamentseröffnung gab.Kam nur ein NEIN, das geht nicht so schnell und ginge mich nix an.
Wohin kann ich mich wenden um darüber näheres zu erfahren. Ich weiß das meine Tante im Jahr 2003 das Testament zu Gunsten meines Vaters geändert hat. Eigentlich sollte die Kirche alles bekommen aber mein Vater auch einen Anteil. Wie kann ich die Hürde Köln ( Sterbeort der Tante) und Berlin ( unser Wohnort) überbrücken ohne erstmal dorthin zu müssen aber doch Auskunft zu bekommen ?
Wer kann helfen ?
Danke im voraus
Schnabelente

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Dann liegt ja der Verdacht nahe, dass die Tante ein neues Testament geschrieben hat und darin die Pflegerin bedacht hat.

Einen anderen Grund, dass sie die Sterbeurkunde haben möchte, sehe ich nicht.

Wenn es keine weiteren Blutsverwandten gibt, dann bist Du gesetzlicher Erbe und ggfls. Deine Geschwister, wenn Du welche hast.

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#5
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Schnabelente
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

ja das kann sein das die Pfegerin auch bedacht wurde. Sie sagte aber auch das mein Vater bedacht wurde aber mit seinem Tod wäre damit die Erbfolge beendet. Ich nehme an das sie weiß was im Tetsament steht denn es ist ja noch nicht eröffnet worden. Sie sagte es sei ordungsgemäß hinterlegt worden bei einem Notar. Erfahren wir von dem ganzen auch etwas auch wenn sie nun schon die Sterbeurkunde von meinem Vater hat und ich nehme an auch gleich dem Notar serviert hat.
Ich habe keine Geschwister. Wie gesagt. Ich bin einzige lebende Blutsverwandte.
MfG
Schnabelente

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