Gleichgeschlechtliche Partner können keine Ehe eingehen.
Jedoch ermöglichte der Bundestag Ende vergangenen Jahres durch seine Verabschiedung des Gesetzes zur eingetragenen Partnerschaft die so genannte "Homo-Ehe".
Ab Mitte 2001 können schwule und lesbische Paare ihre Beziehung amtlich besiegeln lassen. Die eingetragene Lebenspartnerschaft hat sich somit als neues familienrechtliches Institut neben der Ehe etabliert und ist dieser in vielen Bereichen angeglichen .
Bestimmungsbeispiele für die rechtliche Anpassung von der eingetragenen Lebensgemeinschaft an die Ehe:
Für Transsexuelle gilt das Transsexuellengesetz (TSG) .
Nach diesem Gesetz richten sich bei einer Geschlechtsumwandlung die Rechte und Pflichten des Transsexuellen ab Rechtskraft der Entscheidung, dass er dem anderen Geschlecht angehören möchte, nach diesem neuen Geschlecht.
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