Weiterhin müssen die Eheschließenden persönlich und gleichzeitig anwesend sein, ihre Erklärung muss bedingungslos sowie ohne Zeitbestimmung erfolgen.
Der Standesbeamte hat bei der Trauung ein bestimmtes Verfahren einzuhalten und darf dabei auf Wunsch der Eheschließenden (Trau-) Zeugen hinzuziehen.
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