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Wer darf heiraten? ... Voraussetzungen - 2/5
owi vom 25.04.2001   |   64183 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Familienrecht

Die wirksame Eheschließung

Eine wirksame Eheschließung bedarf zunächst der Eheschließungserklärung der Verlobten gegenüber dem für die Entgegennahme zuständigen Standesbeamten .

Weiterhin müssen die Eheschließenden persönlich und gleichzeitig anwesend sein, ihre Erklärung muss bedingungslos sowie ohne Zeitbestimmung erfolgen.

Der Standesbeamte hat bei der Trauung ein bestimmtes Verfahren einzuhalten und darf dabei auf Wunsch der Eheschließenden (Trau-) Zeugen hinzuziehen.

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