Wir und eine andere Partei haben geerbt.
Laut Erbschein, Wir 75% , die andere Partei 25%.
Aufzuteilen ist nur Bargeld.
Anfang August bekamen wir Post von einer Anwältin der Gegenpartei mit dem Inhalt, Wir bestreiten die Richtigkeit des Erbscheines. Nach Prüfung melden wir uns Zeitnah. Das ist nun 2 Monate her.
Darauf hin haben wir uns auch rechtlichen Beistand gesucht.
Dort wurde uns mitgeteilt das der Erbschein nicht angefochten wurde, und die Fristen bereits abgelaufen sind.
Auf 2 Anschreiben unseres Anwalts erhielten wir von der Gegenseite keine Antwort.
Wenn wir nun auf Auseinandersetzung klagen, wer bezahlt die Kosten? Kann oder bekomme ich meine Anwaltskosten von der Gegnerischen Partei zurück. Denn ich glaube Sie verweigern die Erbaufteilung aus gehässigkeit um unseren Erbanteil durch Gebühren auch auf 25% zu drücken.
Wer bezahlt die Kosten ?
6. Oktober 2017
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Frage vom 6. Oktober 2017 | 13:26
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer bezahlt die Kosten ?
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