Hallo,
mein Freund und ich haben am Montag unsere Nebenkostenabrechnung für das jahr 2009 bekommen und waren dann doch etwas geschockt als wir gesehen haben, das wir die Hauswalterin bezahlen ... in unserem Mietvertrag ist dies mit keinem Wort niedergeschrieben, das wir die Kosten für die Hausverwalterin tragen müssen!
Wie sieht es nun aus, müssen wir die Kosten tragen!? Wir haben sie ja gar nicht beauftrag, sondern unsere Vermieterin (Vermietung von Privat an Privat) weil sie keine Ahnung von Mietsachen usw hat! Muss sie dann nicht auch die Kosten tragen?
Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten und hoffe ganz stark das ihr mir weiterhelfen könnt, es handelt sich hier bei nämlich um einen Betrag von fast 300€ und das ist echt ne Menge Geld!
-----------------
""
Wer bezahlt die Hausverwalterin?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Das denke ich nämlich auch, das komische ist nur, das die Nebenkostenabrechung von der Hausverwalterin erstellt worden ist...alles ziemlich komisch!
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
Was steht denn da nun genau
drin ?
-----------------
""
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Weil unsere Vermieterin uns gesagt hat das sie von alle dem kleinerlei Ahnung hat und aus diesem Grund eine Hauswalterin beauftragt hat! Wenn sie dies nicht gesagt hätte, würde ich so eine Aussage nicht treffen...ich selbst habe nämlich auch null Ahnung...wenn ich Ahnung hätte, müsste ich euch ja nicht um Hilfe bitten :-)
-----------------
""
--- editiert vom Admin
Was spielt es bitte für eine Rolle wie ich heiße HighwayToHeaven? Ich glaube gar keine!
Also im Mietvertrag steht nur ...
Aufstellung der Betriebskosten:
Punkt14:
Die Kosten für den Hauswart
Hierzu gehören die Vergütung, Die Sozialbeiträge und alle geldwertigen Leistungen, die der Eigentümer oder Erbbauberechtigte dem Hauswart für seine Arbeit gewährt,soweit diese nicht die Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft. Soweit Arbeiten vom Hauswart ausgeführt werden.
Ansonsten wird im Mietvertrag nie das Wort Hausverwaltung gebraucht....uns wurde beim Einzug auch nur mündlich mitgeteilt das es eine Hausverwalterin gibt und mehr wurde dazu nie gesagt!
Und nen Hauswart haben wir nicht oder sind Hauswart und Hausverwalter das selbe?
-----------------
""
--- editiert vom Admin
@kathy610 Schau mal :
http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__1.html
(2) Zu den Betriebskosten gehören nicht
:
1.die Kosten der zur Verwaltung
des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Geschäftsführung (Verwaltungskosten
),
Von manchen VM wird eben aus Unwissenheit die Abrechnung des Verwalters 1:1 weitergegeben, sprich vielleicht erst mal mit der Verwalterin.
Es ist eher ein Versehen, als immer eine böse Absicht.
@highway
Die Abrechnungskosten, die du meinst, erscheinen beim Heizungs-Ablesedienst, das sind aber nur ca. 20 -30 Euro, nicht 300 Euro.
-----------------
""
--- editiert vom Admin
Hauswart ist der Mann, der im Sommer mit dem Rasenmäher und im Winter mit der Schneeschaufel rumläuft.
Hausverwalterin ist vereinfacht gesagt die Buchhalterin.
Geldeingang, Geldausgang, mit Handwerkern telefonieren etc.
-----------------
""
--- editiert vom Admin
quote:
Das ist kompletter Unsinn.Zitat:
Seh ich genau so.
Man muss hier als jemand der Antworten sucht unterscheiden können, ob einem ein VM oder ein Mieter oder tatsächlich einer mit Ahnung Antwort gibt.
-----------------
""
Nein Nein, es handelt es sich wirklich um eine Hauswalterin...ich wollte nur sagen das es nicht im Mietvertrag vorkommt und das einzigste was darin steht ist der Punkt mit dem Hauswart, den wir aber wirklich nicht haben!
Aber vielen Dank schon mal für eure Anworten!
-----------------
""
--- editiert vom Admin
Zumindest die Antwort, die ohne Kenntnis der Abrechnung möglich ist.
-----------------
""
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
28 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten