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Wer bekommt das Kindergeld?

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Wer bekommt das Kindergeld?

Hallo!

Ich bin Student, 26 Jahre alt und bekomme BAFöG, also zahlen meine Eltern (geschieden) auch anteilig Unterhalt. Ich bin verheiratet. Meine Ehefrau hat hat einen Antrag auf Abeitslosengeld II gestellt. Meine Mutter erhält für mich Kindergeld. Die Arbeitsagentur will ihr das Kindergeld vom ALG II abziehen, weil sie behaupten, dass meine Mutter mir das Kindergeld auszahlen müsste. Natürlich sind alle anderer Meinung, nur die Behörde nicht...
Kann mir jemand die Rechtsnorm nennen, in der geregelt ist wer das Kindergeld bekommt? Auf meine Argumente reagiert dort nämlich niemand...

Vielen Dank
Mormegil


von Mormegil am 01.01.2006 15:20
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>Wer bekommt das Kindergeld?
Hallo Mormegil,

ich geh mal davon aus, dass Du nicht mehr bei deiner Mutter sondern zusammen mit Deiner Frau in einem eigenen Haushalt wohnst?
Als Student mit eigener Bleibe hast Du einen Unterhaltsbedarf von 640 €, auf den BAföG und Kindergeld anzurechnen sind.
Damit ergibt sich schon von selbst, dass das volle Kindergeld an Dich weiterzuleiten ist und die Unterhaltsverpflichtung Deiner Eltern (beider Elternteile!) mindert.
Also 640 € - BAföG - KG = Restbedarf, den anteilig gemäß dem Einkommen die Eltern zu tragen haben.
Die Arbeitsagentur hat also insofern Recht, wenn sie das Kindergeld Deiner Mutter als Einkommen anrechnet, sofern sie es bezieht.
Günstiger wäre es, wenn Du das Kindergeld direkt von der Familienkasse beziehen würdest (kannst Du beantragen) dann wird es Deiner Mutter nicht mehr angerechnet.


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von KuschelbaerR am 01.01.2006 16:12
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>Wer bekommt das Kindergeld?
Das verwirrt mich jetzt etwas. Man bekommt mal dies und mal das zu hören.

Laut BAFöG-Bescheid ist mein Gesamtbedarf 569€. Darin sind Kosten für Krankenversicherung, Unterkunft und Pflegeversicherung drin. ie kommen die 640€ die Du nennst zustande? Im BAFöG-Bescheid wir ja auch schon festgelegt, wieviel meine Elternteile mir anteilig zu zahlen haben. Ist es dann nicht so, dass das Kindergeld, das an meine Mutter ausgezahlt wird schon mit eingerechnet ist? Und würde dann meine Mutter das Kindergeld an mich überweisen, würde sie ja doppelt bezahlen.

Kindergeld direkt an mich auszahlen zu lassen ist doch nur möglich, wenn meine Eltern mir den Unterhalt verweigern.



von Mormegil am 01.01.2006 18:11
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>Wer bekommt das Kindergeld?
nein, du kannst bei der arbeitsagentur beantragen, dass das kindergeld an dich zu zahlen ist


von Fürstin am 01.01.2006 18:51
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>Wer bekommt das Kindergeld?
--- editiert vom Admin


von guest123-1660 am 01.01.2006 19:31
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>Wer bekommt das Kindergeld?
Für mich ist das immer noch nicht klar. Wenn das Kindergeld schon für die errechnung des BAFöGs miteinbezogen wird, wieso soll dann meine Mutter das Kindergeld an mich zahlen?

Soll das Bedeuten, ich bekomme:
BAFöG
+Unterhalt von Mutter und Vater (laut Bafögbescheid)
+ 154€ Kindergeld von meiner Mutter??

Wenn das Kindergeld schon auf die Unterhaltszahlungen angerechnet wird, wieso soll ich es dann noch mal bekommen?


von Mormegil am 01.01.2006 19:53
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>Wer bekommt das Kindergeld?
--- editiert vom Admin


von guest123-1660 am 01.01.2006 19:58
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>Wer bekommt das Kindergeld?
Und was hat es dann mit dem Gesamtbedarf auf sich der vom Bafögamt festgelegt wird? der liegt bei mir bei 569€ und nicht 640€.

Außerdem legt das Bafögamt ja auch fest wieviel Unterhalt die Eltern zahlen müssen.


von Mormegil am 01.01.2006 20:03
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>Wer bekommt das Kindergeld?
BAföG-Recht und Familienrecht (wonach sich der tatsächlich von Deinen Eltern zu zahlende Unterhalt bemisst) sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Der Betrag, der im BAföG-Bescheid als Anteil Deiner Eltern drinsteht, ist nicht zwangsläufig derselbe, den Dir Deine Eltern nach Familienrecht wirklich zahlen müssen.

Wieviel BAföG bekommst Du denn, wenn ich mal fragen darf? Oder wieviel bleibt denn nach der Formel 640 € - BAföG - 154 € KG noch übrig? Deckt sich das mit dem, was Deine Eltern Dir zahlen?

Ach ja, Beantwortung Deiner Frage: die 640 € ergeben sich aus dem Familienrecht, die 569 € errechnet das BAföG-Amt unter Zugrundelegung von Wohnsituation, eigenem Einkommen etc. pp.
Das BAföG-Amt ermittelt dann nur den Anteil (das übersteigende Einkommen) Deiner Eltern nach ihrer Berechnung, den familienrechtlichen Unterhaltsanspruch errechnen sie nicht. Das Kindergeld ist in der BAföG-Berechnung nicht mit einbezogen.


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-- Editiert von kuschelbaerr am 01.01.2006 20:38:51


von KuschelbaerR am 01.01.2006 20:33
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>Wer bekommt das Kindergeld?
Also...

Ich bekomme 254€ BAFöG

640€
- 254€ BAFöG
- 154€ Kindergeld
-------
232€

Unterhalt der Eltern:
Vater: 194€
Mutter: 121€
---------------
315€

Das Problem bei der Arbeitsagentur jetzt ist, dass sie rechnen:
569€ Gesamtbedarf laut BAFöG (254€ BAFöG + 315€ Unterhalt der Eltern)
+ 154€ Kindergeld.

Ist das so korrekt?


von Mormegil am 01.01.2006 21:03
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>Wer bekommt das Kindergeld?
Die Arbeitsagentur rechnet in diesem Fall richtig, es wird alles das berechnet was Du tatsächlich bekommst bzw. was Dir zusteht. Das Kindergeld steht Dir zu, in voller Höhe und ist eigentlich von Deiner Mutter an Dich weiterzuleiten. Außerdem bekommst Du ja unstreitig das BAföG und (zuviel) Unterhalt von deinen Eltern, macht insgesamt also 723 €, die Du bekommst bzw. bekommen müsstest.

Nach Familienrecht würde die Berechnung folgendermaßen aussehen:

Bedarf: 640 €
- BAföG 254 €
- KiGe: 154 €
--------------
Restbedarf: 232 €, welcher anteilig nach ihrem Einkommen auf Deine Eltern zu verteilen ist.
Nach Familienrecht zahlen Deine Eltern gemeinsam insgesamt 83 € zuviel Unterhalt, da sie ja nicht 232 € sondern 315 € zahlen.
Das Mißverhältnis kommt u.a. zustande, weil deine Mutter zwar das Kindergeld erhält, es jedoch nicht weiterleitet.
Wenn ich mal (da ich das Einkommen Deiner Eltern, weitere Unterhaltsverpflichtungen etc. nicht kenne und deshalb keine genaue Berechnung aufstellen kann) einfach das im BAföG-Bescheid angegebene Verhältnis der Einkommen Deiner Eltern von 38,4 (Mutter) zu 61,6 (Vater) zugrunde lege komme ich auf folgende Werte (nicht rechtsverbindlich!):
- 232 € * 38,4 % = 89 € müsste Deine Mutter zahlen
- 232 € * 61,6 % = 143 € müsste Dein Vater zahlen
Außerdem müsste Dir natürlich Deine Mutter das KG auszahlen, ergäbe dann also 154 € KG + 89 € Unterhalt = 243 € (Gesamtbetrag, von der Mutter zu zahlen, solange sie das KG bekommt).
Das ergäbe dann folgende Rechnung:

254 € BAföG plus
143 € Unterhalt vom Vater plus
243 € Unterhalt + KG von der Mutter
-----------------------------------
640 €, die Du bekommst und die auch von der Arbeitsagentur angerechnet werden könnten.

Ich hoffe, das war jetzt nicht zu wirr...


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von KuschelbaerR am 01.01.2006 21:29
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