>Wer bekommt das Kindergeld?
Die Arbeitsagentur rechnet in diesem Fall richtig, es wird alles das berechnet was Du tatsächlich bekommst bzw. was Dir zusteht. Das Kindergeld steht Dir zu, in voller Höhe und ist eigentlich von Deiner Mutter an Dich weiterzuleiten. Außerdem bekommst Du ja unstreitig das BAföG und (zuviel) Unterhalt von deinen Eltern, macht insgesamt also 723 €, die Du bekommst bzw. bekommen müsstest.
Nach Familienrecht würde die Berechnung folgendermaßen aussehen:
Bedarf: 640 €
- BAföG 254 €
- KiGe: 154 €
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Restbedarf: 232 €, welcher anteilig nach ihrem Einkommen auf Deine Eltern zu verteilen ist.
Nach Familienrecht zahlen Deine Eltern gemeinsam insgesamt 83 € zuviel Unterhalt, da sie ja nicht 232 € sondern 315 € zahlen.
Das Mißverhältnis kommt u.a. zustande, weil deine Mutter zwar das Kindergeld erhält, es jedoch nicht weiterleitet.
Wenn ich mal (da ich das Einkommen Deiner Eltern, weitere Unterhaltsverpflichtungen etc. nicht kenne und deshalb keine genaue Berechnung aufstellen kann) einfach das im BAföG-Bescheid angegebene Verhältnis der Einkommen Deiner Eltern von 38,4 (Mutter) zu 61,6 (Vater) zugrunde lege komme ich auf folgende Werte (nicht rechtsverbindlich!):
- 232 € * 38,4 % = 89 € müsste Deine Mutter zahlen
- 232 € * 61,6 % = 143 € müsste Dein Vater zahlen
Außerdem müsste Dir natürlich Deine Mutter das KG auszahlen, ergäbe dann also 154 € KG + 89 € Unterhalt = 243 € (Gesamtbetrag, von der Mutter zu zahlen, solange sie das KG bekommt).
Das ergäbe dann folgende Rechnung:
254 € BAföG plus
143 € Unterhalt vom Vater plus
243 € Unterhalt + KG von der Mutter
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640 €, die Du bekommst und die auch von der Arbeitsagentur angerechnet werden könnten.
Ich hoffe, das war jetzt nicht zu wirr...
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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "
von KuschelbaerR am 01.01.2006 21:29
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