quote:Dann bist du selber Schuld wenn du dort noch was abstellst.Wenn du einen trockenen "Lager"raum dazugemietet hast kannst du die Miete entsprechend mindern. Das ein Dach genau wie der Keller nicht zwingen zu freien Lagerung von manchen Artikeln geeignet ist sollte aber klar sein.Kein Mensch lagert seinen Sonntagsanzug im Keller. Und das Fahrrad und den Schlitten frisst der Schimmel kaum auf.K.
Muss die Vermieterin den Schaden ersetzen???
Denn ich habe schon mehrmals der Vermieterin gesagt das der Boden feucht ist
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