Wenn die Baugenehmigung des Nachbarn stinkt!

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Ein Nachbar kann die Baugenehmigung zum Bau von Pferdeställen stoppen, wenn dort vorher Kühe untergebracht waren!

Jens Usebach
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Das Verwaltungsgericht Hannover (VG Hannover) hat mit Beschluss vom 31.03.2017 zum Aktenzeichen Az. 4 B 2350/16 in einem Eilverfahren entschieden, dass eine Baugenehmigung zur Errichtung von Pferdeställen vorläufig gestoppt werden muss. Zuvor hatte der Nachbar nämlich auf dem Gelände Kühe gehalten und will dort nun Pferde halten. Es wurde ein Geruchsgutachten durch einen speziellen Sachverständigen eingeholt. Der sagt sinngemäß, dass Rinder und Pferde gleichviel stinken.

Dem VG Hannover stinken Pferde möglicherweise mehr als Kühe. Nach dem VG Hannover bestünden jedenfalls Zweifel daran, ob für Pferde und Kühe bezüglich der Geruchsbelastung derselbe Gewichtungsfaktor anzulegen sei. Die Frage, wie die Geruchsqualität der Tierart „Pferd" zu bewerten sei, bedürfe nach dem VG Hannover einer eingehenden wissenschaftlichen Überprüfung. Und eine solche kann nur im Klageverfahren erfolgen. Deshalb hat es das Gutachten nicht als sicher betrachtet und dem Nachbarn, den die Pferdehaltung auf dem Grundstück „stinkt" Recht gegeben. Der Nachbar darf die Pferdeställe ab sofort nicht weiterbauen.

Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC informiert Sie gern zum Kündigungsschutzrecht bei einer Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber.