Wenn der Verkäufer auf den Makler verweist und dann nicht bezahlt

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Ein Interessent, der selber recherchiert, ein befreundeter (?) Makler und ein Makler, der leer ausgeht - ein kurioser Fall mit vielen täglichen Maklerproblemen

Verkäufer versucht es erst selbst und beauftragt dann Makler

Ein privater Verkäufer versuchte sein Objekt selbst zu verkaufen und richtete dazu unter anderem eine Homepage ein. Als dies nicht erfolgreich war, engagierte er den nun klagenden Makler.

In der Zwischenzeit sah ein Interessent – der spätere Käufer – auf der Homepage des Verkäufers das Objekt. Der Interessent nahm über einen weiteren Makler Kontakt mit dem Verkäufer auf. Der Verkäufer verwies jedoch an den beauftragten Makler. Der beauftragte Makler führte daraufhin Besichtigungen durch und beauftragte die Erstellung eines Kaufvertrags. Allerdings wurde dieser Vertrag zuerst nicht abgeschlossen. Später schlossen Verkäufer und Käufer doch noch den Vertrag – allerdings ohne dass dies der Makler erfuhr. Da der Makler nachträglich nun doch Kenntnis von dem geglückten Verkauf erhielt, verklagte der den Verkäufer nun auf Provision.

Johannes Kromer
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Provisionsanspruch nur bei konkreter Vermittlung

Die Klage des Maklers scheiterte. Der Makler war vorliegend als Nachweis- und Vermittlungsmakler eingeschaltet. Das bedeutet, ein Provisionsanspruch besteht nur dann, wenn der Makler dem Verkäufer einen potentiellen Käufer vermittelt/nachweist und es dann zu einem Vertragsschluss kommt. Vorliegend hatte der Makler jedoch den Käufer gerade nicht vermittelt, sondern der Verkäufer hat den Käufer gerade an den Makler verwiesen.

Praxistipps

Eine ähnliche Fallkonstellation dürfte in der Praxis selten vorkommen. Hätte der Makler einen qualifizierten Alleinauftrag gehabt, hätte er sich seine Provision unproblematisch sichern können.

Auch wenn der Fall kurios erscheint, enthält er doch drei interessante Fragen für die tägliche Praxis:

  • Wie hat der Makler von dem Kaufvertrag hinter seinem Rücken erfahren?
  • Wer zahlt die Kosten des gescheiterten Notarvertrags?
  • Wie kann der Makler seine Provision einklagen, wenn er den Kaufpreis nicht kennt?

Insoweit darf ich Sie auf meine frühere Ratgeber verweisen:

OLG Koblenz, Beschluss vom 07.01.2014 - 3 U 539/13

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung. Ich setze mich bundesweit für Ihre Interessen ein.

Rechtsanwalt Kromer
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