Wenn der Chef im Urlaub anruft.. .

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"Herr Müller, wir haben gerade einen ganz wichtigen Auftrag erhalten. Ich brauche Sie jetzt hier. Könnten sie ihren Urlaub unterbrechen und kommen?" Für viele Arbeitnehmer sind derartige Anrufe des Chefs im Urlaub durchaus Realität. Die Frage ist aber: Darf der das?

Nein! Wie das Bundesarbeitsgericht entschieden hat, muss sich der Arbeitgeber vor der Urlaubserteilung entscheiden, ob er dem Arbeitnehmer Urlaub gewährt oder den Urlaubswunsch wegen dringender betrieblicher Belange ablehnt. Hat er den Arbeitnehmer einmal freigestellt, kann er ihn nicht aus dem Urlaub zurückrufen. Entgegenstehende Vereinbarungen, in denen sich der Arbeitnehmer gleichwohl verpflichtet,den Urlaub bei Rückruf durch den Arbeitgeber abzubrechen und die Arbeit wiederaufzunehmen verstoßen gegen zwingendes Urlaubsrecht (§ 13 BUrlG) und sind daher rechtsunwirksam.

(BAG, Urteil vom 20.06.2000 - Akz. 9 AZR 404/99 und 9 AZR 405/99)

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