364.854
Registrierte
Nutzer
 www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » Autobahndrängler zu 18 Monaten Haft verurt...

Wenn das Urteil zum Puzzle wird

AFP VOM 16.2.2004 | Nachrichten - Nachrichten | 15886 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Autobahndrängler, Karlsruhe

- Autobahnraser in Indizienprozess zu Haftstrafe verurteilt

Rolf F. verschwand wortlos durch die Hintertür, nachdem das Urteil gegen ihn gesprochen war: 18 Monate Haft wegen fahrlässiger Tötung. Das Amtsgericht war davon überzeugt, dass der 34-jährige DaimlerChrysler-Mitarbeiter der Autobahndrängler von Karlsruhe war. Die Puzzleteile aus Zeugenaussagen, Tankquittungen und Geschwindkeitsberechnungen reichten den Richtern für einen Schuldspruch. Der Angeklagte hatte stets bestritten, in den Unfall verwickelt gewesen zu sein, bei dem eine 21-jährige Mutter und ihre zweijährige Tochter ums Leben gekommen waren.

Wer am Mittwochmorgen in den Sitzungssaal VII des Amtsgerichts wollte, wurde zunächst von Polizisten penibel kontrolliert: Sogar in jedes Fach der Brieftaschen sahen die Beamten. Vor der Urteilsverkündung war unter anderem die Vorsitzende Richterin Brigitte Hecking bedroht worden. Es war ein emotionsgeladener Prozess, den die Juristin leiten musste. "Kaum ein Verkehrsunfall in der Geschichte der Bundesrepublik hat die Gemüter so erregt", hatte Oberstaatsanwalt Matthias Marx in seinem Plädoyer gesagt.

Am 14. Juli um 6.00 Uhr waren Jasmin A. und ihre Tochter Rebecca auf der Autobahn 5 gestorben - offensichtlich, weil ein dunkler Mercedes auf ihren Kleinwagen der Marke Kia zugerast war. Sie habe sich erschrocken, als sie das "große, bedrohlich wirkende Fahrzeug" herannahen gesehen habe, sagte Hecking. Jasmin A. riss das Steuer nach rechts und geriet kurz darauf ins Schleudern. Ihr Wagen prallte gegen mehrere Bäume; Mutter und Tochter waren sofort tot.

Die anschließenden Ermittlungen richteten sich bald gegen zwei DaimlerChrysler-Mitarbeiter: Rolf F. und seinen Vorgesetzten Stefan H., die an diesem Morgen beide zur Mercedes-Teststrecke im norddeutschen Papenburg unterwegs waren. F. fuhr ein Mercedes Coupé, H. eine Limousine. Die Aussagen der Augenzeugen des Unfalls überzeugten das Gericht aber, dass der Raser ein Coupé fuhr.

Ausschlaggebend für diese Einschätzung war unter anderem, dass ein Zeuge an dem Wagen voneinander getrennte Doppelscheinwerfer gesehen hatte - und die gibt es nur bei dem Coupé, bei der Limousine liegen die Scheinwerfer hinter einer gemeinsamen Scheibe. Dies sei ein "deutlicher Unterschied", sagte Hecking. Zudem hatte ein weiterer Zeuge später ein anderes Coupé gesehen und sich erinnert, dass der Wagen der Dränglers genauso aussah. Die Zeugenaussagen waren für Hecking "sehr nachvollziehbar" und "glaubhaft".

Für den Verteidiger des Angeklagten reichten sie aber nicht aus: Er bezweifelte, dass jemand zwei getrennte Scheinwerfer im Rückspiegel erkennen könne. Anwalt Ulrich Schweizer rechnete auch vor, dass sein Mandant zur fraglichen Zeit nicht an der Unfallstelle gewesen sein könne. Das Gericht kam dagegen unter anderem mit Hilfe von zwei Tankquittungen - von seiner Abfahrt am Werksgelände in Sindelfingen und einem späteren Stopp an einer Autobahn-Raststätte - zu dem Schluss, dass der Angeklagte genau um 6.00 Uhr in der Höhe von Karlsruhe gewesen sein konnte.

Rolf F. sagte aus, er sei erst gegen 6.10 Uhr dort gewesen. Vor der Polizei hatte er allerdings zunächst erklärt, um 6.30 Uhr die Stelle passiert zu haben. Hecking warf ihm deshalb vor, er habe versucht, seine Aussage "der Aktenlage anzupassen". Auch sein Verhalten nach dem Unfall war nach Ansicht des Gerichts verräterisch. Rolf F. hatte sich immer wieder bei seinen Kollegen nach dem Geschehen erkundigt, sogar eigene Weg-Zeit-Berechnungen aufgestellt. Es leuchte nicht ein, dass sich jemand so intensiv für den Unfall interessiere, wenn er nichts damit zu tun habe, sagte Hecking.

All dies fügte sich für das Gericht zu einem Bild zusammen, das eindeutig Rolf F. als den Drängler zeigte. Der hagere Versuchsingenieur, von seinen Kollegen wegen seines Fahrstils auch "Turbo-Rolf" genannt, ließ sich nicht anmerken, wie sehr ihn das Urteil traf: Äußerlich regungslos hörte er der einstündigen Urteilsbegründung zu, dann eilte er aus der Hintertür. Sein Anwalt kündigte nur noch an, dass er in Berufung gehen wolle.

18. Februar 2004 - 15.54 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2004





Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Autobahndrängler zu 18 Monaten Haft verurteilt
Seite 2: Wenn das Urteil zum Puzzle wird
Seite 3: Verteidiger des Autobahnrasers will in Berufung gehen
Seite 4: Verkehrsclub nennt Urteil gegen Autobahndrängler zu milde
Seite 5: Haftstrafe im Autobahndrängler-Prozess gefordert
Seite 6: `Das ist wenig, aber ausreichend`
Seite 7: Verteidigung fordert Freispruch für mutmaßlichen Autobahndrängler
Seite 8: Grüne fordern nach Autobahndrängler-Urteil Tempolimit

123recht.net ist Rechtspartner von:

364854
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

109982
beantwortete Fragen
34
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Martin Spatz
München
Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Nachbarschaftsrecht, Baurecht, Immobilienrecht, Bauträgerrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Die Sorgerechtsreform ist am 19.05.2013 in Kraft getreten. Väter nicht-ehelicher Kinder haben ein Recht auf das gemeinsame Sorgerecht. Richtig so?