Wenn das Opfer zum

28. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Nele_1988
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wenn das Opfer zum

Hallo zusammen,
ganz komplizierte Geschichte die ich so kurz wie möglich halten will. Mein Freund und ich hatten eine kurze Beziehungspause (1 Woche). In dieser kurzen Zeit hatte ich schnell ein Trostpflaster gefunden, jedoch bemerkte ich sehr schnell das er eigentlich Krank ist.. Er belästigte mich, drohte mir damit mein leben zur Hölle zu machen wenn ich ihm keine Chance gebe und stalkte mich über seine Freunde - brachte Briefe an mein Auto. Nun ja ich blockierte ihn auf allen Social Media Kanälen - kam kurz darauf wieder mit meinem Freund zusammen und nach 1 1/2 Monaten schickte er mit Abständen SMS, auf die ich nicht reagierte selbstverständlich bis er eines Abends dann damit kam das er alles ruinieren will etc. bla und schickte noch in dieser Nacht Fake Unterhaltungen an mein Freund, die er anscheinend mit mir geführt hat. Wir haben uns gestritten, getrennt und wieder versöhnt als ich beweisen konnte das die nachrichten fake sind (Wasserzeichen auf den Screenshots) - Naja der Typ hat sich dann wieder bei mir gemeldet woraufhin mein Freund dies mal echt ausgerastet ist und ihm dann auf die Mailbox paar unschöne Sachen gesagt hat und ihm auch gedroht hat (echt nur aus Wut), weil daraufhin hab ich eine Rufnummern Änderung vorgenommen - er hat die Nr. gelöscht - ich habe all meine Online Konten wie FB etc. gelöscht und wir wollten die Sache gut sein lassen - jetzt kam letztens n Brief von der Polizei, eine Vorladung wegen Bedrohung und Beleidigung ich solle als Zeuge Aussagen - was natürlich richtig dumm ist, mein Freund weiß nicht mal wie dieser Mensch aussieht geschweige denn wo er wohnt - ich habe nun alles bei der Polizei erzählt aber mein Freund (Angeklagter) muss auch noch hin entweder eine Aussage machen o. verweigern, wobei ich verweigern eher für dumm halte. Jetzt wäre meine Frage, was kann meinem Freund passieren? Kann ich eine Gegenanzeige stellen, hab ja auch genug Beweise gegen Ihn!? Ich will eigentlich nicht das dieser Mensch weiterhin Unruhe in unser Leben bringt, ich habe zurzeit echt Angstzustände ständig hab ich das Gefühl irgendwas passiert gleich und das ist irgendwie unmöglich, mein Freund ist dabei Karrieretechnisch aufzusteigen und das ganze passt jetzt gar nicht! :sweat:

-- Editier von Nele_1988 am 28.05.2017 00:33

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5 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Nele_1988):
Wenn das Opfer zum "Täter" wird

Vermisse ich irgendwie in der Geschichte.



Der Täter ist hier Dein Freund, das Opfer des Anderen warst Du.

Und der Täter erhält nun im Rahmen der Ermittlungen / in einer Verhandlung die Chance seine Version der Geschichte zu erzählen.



Zitat (von Nele_1988):
ihm dann auf die Mailbox paar unschöne Sachen gesagt hat und ihm auch gedroht hat (echt nur aus Wut),

Und was genau hat er da so erzählt?



Zitat (von Nele_1988):
aber mein Freund (Angeklagter) muss auch noch hin entweder eine Aussage machen

Ist er tatsächlich schon angeklagt? Oder wird derzeit nur ermittelt?



Angesichts dieser beiden Aussagen
Zitat (von Nele_1988):
ich habe nun alles bei der Polizei erzählt

Zitat (von Nele_1988):
mein Freund ist dabei Karrieretechnisch aufzusteigen und das ganze passt jetzt gar nicht

sollte er erstmal schweigen und sich einen Anwalt nehmen, das wäre mein Ratschlag.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nele_1988
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort....

Zitat (von Harry van Sell):
Und was genau hat er da so erzählt?


Beleidigende Sachen, wie z.B. Ich f*** deine Mutter und ich erwische dich schon noch.. Normal ist der aber nicht so eine Person, aber die Belästigungen von dem Typ haben endlich das Fass zum überlaufen gebracht.

Zitat (von Harry van Sell):
Ist er tatsächlich schon angeklagt? Oder wird derzeit nur ermittelt?


Ich verstehe den unterschied zwar nicht ganz, aber es ist im Ermittlungsverfahren.
Die Polizei meinte, das wird eventuell eingestellt weil das als so gesehen "Privatdelikt"? (Kindergarten) abgestempelt wird.

Entschuldige nochmals das die Überschrift Irreführend ist, aber eigentlich bin ich ja doch der "Täter" weil ich meinem Freund die Nr. erst gegeben habe..



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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Angeklagter ist man, wenn die Staatanwaltschaft bereits Anklage bei Gericht erhoben hat. Vorher ist man -wie jetzt Dein Freund- Beschuldigter.

Zitat:
ich habe nun alles bei der Polizei erzählt


Also kennt die Polizei die Geschichte ohnehin schon von Anfang bis Ende?! In dem Fall macht es wenig Sinn, wenn Dein Freund die Aussage verweigert. An seiner Stelle würde ich (wenn nicht Du es schon getan hast) alles an beweisbaren Belästigungen durch den Typen (wie die Briefe) mit zur Polizei nehmen (ggf. chats ausdrucken) und dort sagen, dass es ein einmaliges Augenblicksversagen aufgrund der ständigen Belästigungen war, dass ihm leid tut und nicht nochmal vorkommen wird. Mit einiger Sicherheit wird das Verfahren eingestellt mangels öffentl. Interesse, jedenfalls dann, wenn Dein Freund nicht anderweitig großartig vorbestraft ist. Schlechtestenfalls (Vorstrafenfreiheit vorausgesetzt) könnte ich mir eine Einstellung gegen Auflage nach § 153a StPO vorstellen.

Zitat:
Kann ich eine Gegenanzeige stellen, hab ja auch genug Beweise gegen Ihn!?


Kommt drauf an. Aus Deinem ersten Beitrag geht nicht hervor, dass er Dich beleidigt oder (im Sinne des § 241 StGB ) bedroht hätte. Insofern käme noch Nachstellung (§ 238 StGB ) in Frage. Um diesen Tatbestand zu erfüllen muss aber schon einiges gelaufen sein. Ob das hier ausreicht, kann man von hier aus nicht beurteilen. Eine Anzeige kannst Du natürl. erstatten. Die Frage ist, was dabei rauskommt.

Was Du darüberhinaus tun kannst, ist ein gerichtliches Kontakt- und Annäherungsverbot gegen ihn zu erwirken. Das kann man auch über einen Anwalt machen lassen. Bezahlen müsste das der Typ (insofern er zahlungsfähig ist, ansonsten bleibt man auf den Kosten sitzen)

Was ist er denn für ein Typ: Normal im Leben stehend (Arbeit usw.), und nur beziehungstechnisch gewaltig einen an der Waffel oder eher der Typ mittelloser Assi?

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#4
 Von 
Nele_1988
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
An seiner Stelle würde ich (wenn nicht Du es schon getan hast) alles an beweisbaren Belästigungen durch den Typen (wie die Briefe) mit zur Polizei nehmen (ggf. chats ausdrucken)


Habe ich schon gemacht, die Polizei hat das überhaupt nicht interessiert, die haben auch nichts behalten wollen, für die Tonaufnahme wo er gesteht das er mir mein Leben zur Hölle machen will und froh ist wenn er es schafft z.T. auch beleidigt - habe ich lediglich "so viel Zeit um die Tonaufnahme zu hören hab ich nicht" zu hören bekommen.

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Insofern käme noch Nachstellung (§ 238 StGB ) in Frage. Um diesen Tatbestand zu erfüllen muss aber schon einiges gelaufen sein.


Meine Cousine wohnt über meiner Wohnung, sie hat ihn in seinem Auto schon öfter mal vor unserer Haustüre gesehen. Also wenn Sie morgens zur Arbeit ist.

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Was ist er denn für ein Typ: Normal im Leben stehend (Arbeit usw.), und nur beziehungstechnisch gewaltig einen an der Waffel oder eher der Typ mittelloser Assi?


Er ist Student, aber richtig labil - und aggressiv. Anscheinend hat er bisher immer Frauen abserviert und kommt darauf nicht klar das ich ihn abserviert habe. Ich habe letztens erfahren das er all seinen Freunden erzählt hat das er bald mit mir zusammen kommt! Der hat einen richtig an der klatsche.

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Dann solltest Du ein Kontakt- und Annäherungsverbot erwirken ....

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