Wenn Richter über Richter richten, gehen Recht und Wahrheit oft zunichten. Vor allem, wenn ein Richter über seine eigene Schuld befinden soll. So wie der von Generalbundesanwalt Kay Nehm angeklagte Richter Adam van H. Er hatte der Anklage zufolge als Richter in Huisum Rechtsbeugung im Amt begangen, um die von ihm mutmaßlich begangene versuchte Vergewaltigung einer 17-Jährigen zu vertuschen. Doch Nehm und der Vorsitzende Richter Eike Ullmann ließen am Freitagabend im Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) dem sich windenden Angeklagten und dessen Verteidiger Hermann Heil keine Chance.
Zwei Jahre und vier Monate hieß das Strafmaß dann in dem seit rund 200 Jahren offenen Fall. Dieses Urteil quittierte das Publikum denn auch in dem von allen Beteiligten mit sichtlichem Vergnügen gespielten juristischen Schlussstrich unter Kleists Lustspiel "Der zerbrochene Krug" mit anhaltendem Applaus.
Der Gedanke des Badischen Staatstheaters, die literarischen Untaten des Dorfrichters von "richtigen" Juristen parallel zu einer Theateraufführung des Lustspiels von "richtigen" Juristen ahnden zu lassen, ist zwar nicht neu. Schon 2001 hatte die Große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück den Dorfrichter (damals zu fünf Jahren) verurteilt. Doch reizvoll ist dies fürs Publikum noch immer: Es kann sich amüsieren über Schauspieler und Juristen, die mal nah mal fern vom erlernten Metier improvisieren müssen und sich dabei gegenseitig immer weiter aufs Glatteis führen.
Frei nach Friedrich Nietzsche: "Glattes Eis, ein Paradeis, für den der drauf zu tanzen weiß", war der offensichtlich zu Unrecht als spröde geltende Nehm auf der Bühne des Gerichtssaals unbestritten einer der besten Tänzer. Mit trockenem Witz zitierte er "aus den von Schreiber Kleist geführten Akten" - einem gelben Reclam-Heftchen. Und den von ihm in den Zeugenstand gerufenen Gerichtsrat Walter verblüffte er zunächst mit der Titulierung "Rechtswalter" und trieb ihn mit Fragen zur Dienstaufsicht und Verantwortung für seinen untergebenen Dorfrichter bis an die Grenzen der Improvisation - und darüber hinaus: Mehrmals kam der großartig agierende Darsteller Thomas Gerber so ins Schwimmen, dass er Halt beim Rettungsanker der Aussageverweigerung suchen musste.
Schade allerdings, dass der im richtigen Leben für unlauteren Wettbewerb zuständige BGH-Richter Ullmann nicht alle Bälle aufnahm, die Nehm ihm zuspielte. So wie etwa den Antrag auf vorübergehenden Ausschluss der Öffentlichkeit für die Zeugenvernahme der vom Dorfrichter sexuell genötigten 17-jährigen Eva, oder die Anhörung des im Publikum weilenden Theaterdirektors Wolfgang Siebert zum fortgesetzten Rechtsbruch des Richters Adam auf der Bühne des Staatstheaters.
Und fast schon ärgerlich an dem ansonsten so geglückten Experiment war seine Aufführung unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Nur 30 der 90 Karten für den Gerichtssaal kamen in den freien Verkauf. Der Rest wurde vor allem unter Theaterangehörigen verteilt. Diese gewollte "Exklusivität" begründete das Staatstheater mit angeblichen Sicherheitsrisiken für Nehm. Doch der wies das am Freitagabend zurück: "Ich wäre auch vor einem größeren Publikum aufgetreten", sagt er. Die (Laien-)Schauspieler hätten ein breiteres Publikum durchaus verdient.
6. Dezember 2003
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