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Wenn Flugzeuge und Brieftauben kollidieren - 1/1
vom 14.09.2004   |   12265 Aufrufe   |   Rubrik: Unterhaltung - Denkwürdige Urteile

Wenn Flugzeuge und Brieftauben kollidieren

Die Tierhalterhaftung – Kleinvieh macht auch Mist

Von Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht Luis Fernando Ureta
Ureta
Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Vertragsrecht, allgemein, Fachanwalt Medizinrecht.
Jetzt von diesem Anwalt beraten lassen:

Beim Lesen des Leitsatzes der Entscheidung des Oberlandesgericht Hamm (OLG) glaubt man, es handele sich um eine Posse: „Kommt es beim Landeanflug eines Flugzeuges durch die Kollision mit einer Brieftaube zu einer erheblichen Beschädigung des Triebwerkes, so kann es gerechtfertigt sein, den Schaden je zur Hälfte dem Eigentümer des Flugzeuges und dem Halter der Taube aufzuerlegen“ (OLG Hamm vom 11.02.04). Erst beim Lesen der gesamten Entscheidung wird deutlich: Was dort im Leitsatz steht, ist auch ernst gemeint.

Was war passiert: Eine Brieftaube hatte, anstatt brav in ihren Taubenschlag zurückzukehren, wohl den Umweg über einen Flughafen gewählt. Leider geriet sie hierbei in die Anflugschneise eines herannahenden Flugzeuges und unseligerweise in dessen Triebwerk. Pech für die Taube, würde man nun gemeinhin denken. Doch weit gefehlt, es ist auch Pech für den Eigentümer der Taube. Denn die Turbine wurde durch das Federvieh beschädigt, und das heißt: Tierhalterhaftung! Das Gericht hat - juristisch sicherlich einwandfrei - Folgendes festgestellt:

„Es stehen sich die Betriebsgefahren, die durch das Tier und das Flugzeug in den Luftverkehr gebracht wurden, in gleicher Weise gegenüber.“.. .Es „.. .haben beide in gleichem Maße den schädigenden Erfolg bedingt.“ Dass das Flugzeug „... weitaus größer, schwerer und schneller als die Taube ist, erhöht im Vergleich zur Taube nicht sein Gefährdungspotenzial.“ Denn „... gerade die kleinere Masse der Taube macht ihr Eindringen in die lufteinziehende Turbine wahrscheinlich und kann eine Turbine irreparabel beschädigen.“

Für jemanden, der mit Brieftaubenhaftung bisher nichts zu tun hatte, mutet die Entscheidung merkwürdig an. Als normaler Anwalt wird man mit Hunden, die Briefträger beißen, Elefanten, die sich auf Autos setzen, und ähnlichen Dingen konfrontiert. Dort ist das Tier seinem Opfer zumeist körperlich nicht unterlegen. Aber wer denkt bei Tauben schon an die Beschädigung von Flugzeugen? Doch warum nicht? Nur weil ein Urteil auch beim dritten Lesen für mich nicht nachvollziehbar ist, muss es nicht gleich falsch sein. Im Gegenteil!

Durch dieses Urteil werden völlig neue Denkansätze eröffnet: Werden Brieftaubenhalter eine Pflichtversicherung abschließen müssen oder gibt es sie gar schon? Und wer soll diese bezahlen können? Haften Hobby-Imker zukünftig, wenn ihre Bienen einen Motorradfahrer ins Gesicht fliegen und er deshalb stürzt? Haften Fischzüchter, wenn der Außenbordmotor eines Boots beim Überfahren eines ausgesetzen Fisches beschädigt wird? Was ist mit dem Taubenkot auf dem frischgewachsten Porsche Cabrio?

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im Internet:
Homepage von RA Ureta

Alles Unsinn? Weit gefehlt! Denn sicherlich wird bald der genetische Fingerabdruck für Tauben, Bienen und andere gefährliche Tiere eingeführt. Und spätestens dann wird der Übeltäter schnell zu überführen sein. Auch wir Anwälte können uns freuen: Der Interessenschwerpunkt Taubenhalterhaftung wird sicherlich an Bedeutung gewinnen. Und Haftpflichtversicherer schnüren wahrscheinlich schon neue Versicherungspakete.


Rechtsanwalt Luis Fernando Ureta
Kleines Feld 1 30966 Hemmingen, Han
www.fjschmidt-partner.de


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