Javascript scheint in Ihrem Browser deaktiviert zu sein. Bitte aktivieren Sie Javascript um alle Vorteile von 123recht.net nutzen zu können.
08.08.2008
Guten Abend
Anwaltsuche  Erw. Suche
Textgrösse
Inhaltssuche  
Themensuche  
 SIE SIND HIER: Startseite » Ratgeber » Vertragsrecht » 
Wenn`s bei Arcor nicht funkt – Ersatzansprüche gegenüber Telefongesellschaften
Seite 1 - vom 24.05.2007

Wenn`s bei Arcor nicht funkt – Ersatzansprüche gegenüber Telefongesellschaften

Der Autor
Patrycja Gerhardy, Göttingen
beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Familienrecht, Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht und hat Interessensschwerpunkte: Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht.
» Homepage» artikelliste
» Online Rechtsberatung
» Kontaktinformation

Seit dem Verlust des Telefonmarktmonopols durch die Telekom tun sich für die Verbraucher zahlreiche Chancen auf, auf beträchtlich günstigere Telefonanbieter umzusteigen.

Die Telefon- und Internetanschlüsse mit verlockenden Flatrate-Angeboten werden wohl am wirkungsvollsten von der Firma Arcor beworben.

Der Vertragsschluss ergibt sich meist, indem in einem Arcor-Shop ein Telefonanschlussabonnement für zwei Jahre unterzeichnet wird. Sodann erhält der Kunde ein Bestätigungsschreiben, in dem ein Anschlusstermin mitgeteilt wird. Die alten Rufnummern werden dann von der Telekom auf Arcor übertragen.

Doch dann kann das Fiasko folgen: Der Telekom-Anschluss ist zum von Arcor angegebenen Stichtag gekündigt und es passiert nichts. Der Kunde wartet vergebens auf Freischaltung oder auf den Besuch des Technikers. Der alte Telefonanschluss aber besteht nicht mehr.

Wer zu diesem Zeitpunkt per Fax unter sorgfältiger Aufbewahrung des Sendeberichts die Freischaltung und Inbetriebnahme des Anschlusses anmahnt und eine Frist zur Erfüllung setzt, ist im Vorteil. Denn Arcor befindet sich im Verzug mit der Hauptleistungspflicht und ist ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, die Verzugsschäden zu ersetzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Bei Privatpersonen gestaltet sich die Durchsetzung der Ersatzansprüche einfach, da es sich um verhältnismäßig geringe Schäden, wie Anwaltskosten und Kosten des neuen Telekom-Anschlusses handelt. Arcor akzeptiert erfahrungsgemäß den Rücktritt und stellt keine Gebühren in Rechnung, sofern entsprechender Druck aufgebaut wird.

In Fällen, in denen Geschäftskunden Verluste durch die Nichterreichbarkeit entstehen, wird es schwierig. Der Kunde hat die Pflicht, die entstandenen Schäden nachzuweisen.

Dieser Beweis ist vorrangig durch Vorlage von entsprechenden Gewinn- und Verlustrechnungen zu führen. Weiterhin ist zu beweisen, dass die geringeren Einnahmen durch den fehlenden Anschluss entstanden sind. In aller Regel sind dafür Aussagen der potentiellen Kunden erforderlich. Da der Kunde aber auch eine Schadensminderungspflicht hat, muss er versuchen, seine Erreichbarkeit anderweitig sicherzustellen, zum Beispiel durch eine Rufumleitung auf sein Handy. Diese stellt Arcor, hat man einmal den richtigen Ansprechpartner, unbürokratisch ein. Auch hier lohnt es sich immer, per Fax unter kurzer Fristsetzung zu mahnen.


« ZurückDruckversion »
Artikel verschicken »
Leserbrief schreiben »
Themasuche zu diesem Artikel »
Newsletter abonnieren »

Lesezeichen hinzufügen bei:

 Mr.Wong  Yigg  Linkarena  Google  Webnews  Folkd  Digg  Del.icio.us


Seiten dieses Artikels:
Wenn`s bei Arcor nicht funkt – Ersatzansprüche gegenüber Telefongesellscha-
ften

Vertragsrecht auf frag-einen-sachverstaendigen.de
Sachverständige antworten auf Ihre Fragen zum Thema Vertragsrecht. Sie bestimmen den Preis!
Die neuesten 4 Antworten zu:
»  Hausabnahme beantwortet von SV Moser für €25
»  fehlerhafte Fußbodenheizung beantwortet von SV Bedau für €50
»  Standsicherheitsnachweis für fliegende Bauten beantwortet von SV Specht für €25
»  Mängelanmeldung Porphyrplatten vor Garage beantwortet von SV Moser für €30
[mehr über frag-einen-sachverstaendigen.de]
neues im Vertragsrecht forum:
Vertragsrecht »  keine Kommunikation seitens Vertragsgeber
Vertragsrecht »  Telkom Internet
Inkasso »  Anwaltsschreiben wegen intelicom
Inkasso »  ABGEZOCKT DURCH CALL BY CALL (INTELICOM)
Vertragsrecht »  Fristlose Kündigung von The Phone House
Vertragsrecht Top 5 Ratgeber
Vertragsrecht
Verbreitete Rechtsirrtümer - Rücktrittsrecht von Verträgen (74011 Aufrufe)
Vertragsrecht
Minderjährige und Verträge (62781 Aufrufe)
Vertragsrecht
Die Unwirksamkeit von Verträgen (51417 Aufrufe)
Vertragsrecht
Einwurfeinschreiben - unsicheres Beweismittel (33263 Aufrufe)
Vertragsrecht
Rechtsvernichtende Gestaltungsrechte (32468 Aufrufe)
Rechtsberatung
123recht.net InfoSie brauchen konkrete Hilfe? Schnell und unkompliziert online einen Rechtsanwalt fragen.
Sie bestimmen die Kosten!
123recht.net Quickie

Die Olympischen Spiele in China beginnen diese Woche... Was denken Sie?

 Ich freue mich
 Da ist mir zu viel Doping im Spiel
 Fader Beigeschmack durch Menschenrechtssituation
 Interessiert mich grundsätzlich nicht


Resultate

Vertragsrecht - in den Nachrichten
Archiv: Bei Sportstudio-Mitgliedschaft auf Art der Zahlungsweise achten
Archiv: Gericht erklärt Stromtarif von Eon-Tochter für unzulässig
Archiv: BGH kippt lange Vertragslaufzeiten mit Heizkosten- Dienstleistern
Archiv: Verbraucherschützer kippen kundenfeindliche Regelung von Airlines
Archiv: Verbraucherschützer warnen vor Ablauf von Verjährung für Gaskunden
[mehr aus den Nachrichten]

© qnc GmbH 2008 Haftungsausschluss


Rechtsberatung Online | Hilfe | Service | Impressum | Inhaltsübersicht | Newsletter | Für Leser | Für Anwälte | Kooperationspartner | Partnerprogramm | Jobs @ 123recht.net | Jobbörse | Datenschutz | Nachrichten XML | Ratgeber XML |