Hallo zusammen!
Ich hoffe sehr Ihr könnt mir helfen. Die Situation ist folgende:
Als mein Ex-Mann und ich uns im November 2010 trennten, hatten wir zwei Fahrzeuge deren Finanzierung noch lief, damals auf den Namen meines Ex-Schwiegervaters. Mein Ex und ich einigten uns so, dass ich den kleineren Wagen mitnehme und er bis zum Ende die Finanzierung bezahlt, danach gehört der Wagen mir. Ich verzichtete dafür auf Einklagung des Unterhalts und fast den gesamten Haushalt.
Schriftlich gibt es dazu nichts.
Die Zeit ging ins Land.....
Zwischenzeitlich schuldetet mein Ex die Finanzierung um, zu seiner Bank auf seinen Namen. Im März 2013 besorgte mein Ex den Brief von der Bank, damit ich den Wagen ummelden konnte. Der Wagen läuft seitdem auf den Namen meines neuen Partners, steht sowohl im Schein als auch im Brief. Der Brief ging zurück an die Bank. Die Ehe wurde am 26.09.2012 geschieden.
Gestern bekam ich auf einmal eine Mail von meinem Ex, er fordere bis zum 24.04. die Herausgabe des Wagens incl. Schlüssel und Papieren!!
Hat er dazu eine rechtliche Grundlage? Muss ich das Auto tatsächlich abgeben?
Ich bitte um Eure Hilfe.
Liebe Grüße
Sarina
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-- Editiert Sarina1005 am 18.04.2014 12:34
-- Editiert Sarina1005 am 18.04.2014 12:35
Wem gehört mein Auto?
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
quote:
Schriftlich gibt es dazu nichts.
Dann ist die Frage also weniger, wem was gehört, sondern eher, wer was beweisen kann...
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Eigentümer ist m.E. derjenige, der im Kaufvertrag steht.
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Hallo,
wie bereits gesagt, wenn es nichts Schriftliches hinsichtlich eurer Vereinbarung gibt, kannst du auch nichts beweisen, und somit gilt eben das, was an Verträgen und Schriftkram derzeit Gültigkeit hat. Du musst dich wohl oder übel dem fügen, was dein Ex-Mann von dir verlangt.
Fazit: Bei solchen Angelegenheiten immer eine Vereinbarung unterschreiben lassen oder aber zum Notar und eine Urkunde aufsetzen lassen (notarielle Beurkundung).
Grüße
pro_forma
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quote:
Du musst dich wohl oder übel dem fügen, was dein Ex-Mann von dir verlangt.
Aus welchem Grund bitte?
Weil es keinen schriftlichen Vertrag gibt?
Dann gilt eben die mündliche Absprache und diese zu belegen wird nicht sooo schwer.
Oder ist es normal, dass dem in Trennung lebenden Partner (während die Scheidung läuft) den Fahrzeug BRIEF zur Ummeldung zu übergeben, wenn man sein Eigentum am Fahrzeug nicht aufgeben möchte?
Mir ist klar, dass der Fahrzeugbrief kein Eigentumsnachweis ist, aber selbst der BGH sieht im Besitz des Briefs eine Indizfunktion hinsichtlich des Eigentums.
Zusätzliches Indiz sind die fehlenden Unterhaltszahlungen.
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quote:
von spatenklopper am 22.04.2014 11:07
Mir ist klar, dass der Fahrzeugbrief kein Eigentumsnachweis ist, aber selbst der BGH sieht im Besitz des Briefs eine Indizfunktion hinsichtlich des Eigentums.
quote:
von xxsirodxx am 20.04.2014 07:34
Eigentümer ist m.E. derjenige, der im Kaufvertrag steht.
Die Fahrzeuge ist doch in der Ehe angeschafft?! Somit fallen diese unter die Zugewinngemeinschaft. Damit lässt sich was anfangen. Einfgache Mathematik: 1/2 Auto + 1/2 Auto = 1 Auto
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
quote:
Die Fahrzeuge ist doch in der Ehe angeschafft?! Somit fallen diese unter die Zugewinngemeinschaft.
Wie ich das verstanden habe, lief die Finanzierung zum Zeitpunkt der Ehe aber auf den Namen des Ex-Schwiegervaters. Wurde die Umschuldung auf den Ex-Mann noch während der Ehe durchgeführt oder erst danach?
quote:
Zusätzliches Indiz sind die fehlenden Unterhaltszahlungen.
Die ausbleibenden Unterhaltszahlungen sind ja aber nicht direkt mit dem Eigentum an einem Auto verbunden, schließlich gibt es dafür keinen schriftlichen Beweis.
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Wer hat das Auto damals gekauft, wer steht im Kaufvertrag als Käufer?
Gab es im Kaufvertrag einen Eigentumsvorbehalt?
quote:
aber selbst der BGH sieht im Besitz des Briefs eine Indizfunktion hinsichtlich des Eigentums.
Dann wäre die Bank derzeit der Eigentümer ...
Ich würde erstmal den Ex auffordern zu beweisen das er der Eigentümer ist bzw. vom Eigentümer bevollmächtigt wurde und wie der Eigentümer handeln darf.
Man könnte den Ex dann auch in einen anderen Schreiben davon unterrichten, das man die Unterhaltsansprüche berechnen lässt und er doch bitte die entsprechenden Unterlagen übermitteln soll ...
Kommt darauf an, wie viel Lust man auf Spielchen und Schlagabtausch hat ...
Im übrigen hat die Idee von radfahrer999 auch was.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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