Hallo,
wir haben unserem Untermieter November 2009 gekündigt.
Es hat sich ein altes Briefdatum eingeschlichen, nämlich der 23.10.2010 und folgender Satz steht in der Kündigung:
"Gesetzlich ist diese Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten verbunden, das Mietverhältnis endet also am 28.02.2010."
Der Untermieter zieht jetzt zum 1. Februar aus und will die Februarmiete nicht übernehmen, mit der Begründung, dass 3 Monate nach dem 23.10.2009 ja der 23. Januar.2010 und nicht der 23. Februar ist.
Unser Ziel war, dass die Kündigung zum 28. Februar gilt.
Ist diese Situation unsicher, liegen wir falsch oder richtig?
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-- Editiert am 03.01.2010 13:58
Welches Kündigungsdatum gilt?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Die 3 Monate sind eine Mindest
frist; man muß also nicht exakt drei Monate vor Mietende kündigen.
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Mir ist bewusst, dass die drei Monate eine Mindestfrist sind. Die Frage ist nur, ob meine Untermieterin sich hier wegen dem Misservständlichen Satz rauswurschteln kann und die Kündigung zum 30. Januar gilt!?
Eine Meinung zu diesem Problem wäre sehr hilfreich.
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Ich würde mich über mich selbst ärgern und vorsichtshalber eine eigene, missverständliche Willenserklärung gegen mich gelten lassen. Noch ist vielleicht genug Zeit, rechtzeitig einen Nachmieter zu finden.
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quote:
wegen dem Misservständlichen Satz
Wen interessiert der Satz ?
Soweit ich das verstanden habe, erfolgte die Kündigung doch erst im November.
Siehe:
quote:
Es hat sich ein altes Briefdatum eingeschlichen,
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Übergeben wurde die Kündigung vor Zeugen im November. Da aber offiziell mit den Briefen gearbeitet wird, werden sich im Konfliktfall alle nur für das Briefdatum interessieren. Also gilt das Briefdatum, oder?
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Gelten dürfte das Empfangsdatum der Kündigung. Wenn diese nicht innerhalb der ersten 3 Werktage im November dem Mieter zugegangen ist, dann gelten die 3 Monate ab Dezember, also zum Ende Februar.
quote:????
Es hat sich ein altes Briefdatum eingeschlichen, nämlich der 23.10.2010 und folgender Satz steht in der Kündigung:
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quote:
Also gilt das Briefdatum, oder?
Nein (Papier ist geduldig), sondern die Zeugenaussagen.
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Das Briefdatum ist 23.10.2009, nicht 2010. Das war jetzt ein Tippfehler.
Also muss ich jetzt bei den schriftlichen Streitigkeiten eine Erklärung des Zeugen über das Zustelldatum mit reinlegen!?
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Eigentlich brauchst Du die Zeugenerklärung erst bei einer Gerichtsverhandlung, aber wenn Du sie jetzt schon beilegst, geht es vielleicht auch ohne Gericht.
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Außerdem verstehe ich gar nicht, was an dem Satz im Kündigungsschreiben missverständlich sein soll. Derr Satz ist doch eindeutig, so dass auch bei einer Zustellung der Kündigung im Oktober das Mietverhältnis erst am 28.02.2010 geendet hätte.
Wenn Du dann noch zusätzlich beweisen kannst, dass die Kündigung erst im November zugestellt wurde, dann fällt das unter das Motto: "Doppelt genäht hält besser"
Auf das Datum im Briefkopf des Kündigungsschreibens kommt es übrigens sowieso nicht an.
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Ist doch voellig schnuppe. Oder hat der Mieter auf die ihm im November zugegangene Kuendigung damit reagiert, dass er nen Monat mit der Zeitmaschien zurueckgereist ist und im Oktober noch schnell selbst zum 31.1. gekuendigt hat? Wohl kaum!
Also haben wir hier keine Kuendigung zum 31.01.2010 sondern nur die eine zum 28.2.2010 . Ob die nun im November oder schon im Oktober zugegangen ist, ist voellig unerheblich.
Gruss
CAM
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