Hallo,
hoffentlich bin ich mit meiner Frage im richtigen Forum.
Person A (aus München) hat Person B (aus Hamburg) den Verkauf seines Grundstücks X, das in Stuttgard liegt, versprochen. Nun will er sich nicht mehr daran halten (einen Vorvertrag gibt es nicht). Trotzdem will Person B deshalb Person A verklagen.
Bei welchem Gericht musser die Klage einreichen? In München, in Hamburg oder in Stuttgard?
Ich bitte Sie meine Frage zu beantworten und nicht Ratschläge wie etwa "er soll es lieber sein lassen", geben.
Vielen Dank.
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Welches Gericht wäre zuständig?
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Hi,
zivilrechtliche Klagen werden am Wohnsitz des Verklagten eingereicht, hier also in München.
Gruß vom mümmel
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Grundsätzlich ist das Gericht am Ort des Beklagten zuständig. Bei Streitigkeiten um ein Grundstück (und dazu gehört auch das Zustandekommen eines Vertrags) ist jedoch ausnahmsweise das Gericht zuständig, wo das Grundstück liegt, also Stuttgart.
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"justice"
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M.E. ist muemmel zuzustimmen, weil der ausschließliche dingliche Gerichtsstand (§§ 24-26 ZPO
) nur dann begründet wäre, wenn mit der Klage ein Recht an dem Grundstück geltendgemacht werden soll. Ob das nichteingehaltene Versprechen´eines Grundstücksverkaufs dazugehört, kann bezweifelt werden.
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Da ich davon ausgehe, dass Sie Schadensersatzansprüche geltend machen wollen schließe ich mich dem Gerichtsstand München an.
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Ich hatte mal ein Verfahren mitbekommen, wo es um eine vorvertragliche Pflichtverletzung im Zusammenhang mit einem geplatzten Grundstückskauf ging. Der Kläger hat die Klage am Ort des Grundstücks eingereicht, obwohl sowohl er wie auch der Beklagte weiter weg wohnte. Weder der Beklagte noch das Gericht hat das kritisiert und thematisiert. Und da Gerichte üblicherweise allein schon wegen Arbeitsüberlastung kein Verfahren führen, für welches sie nicht zuständig sind, wäre der Rechtsstreit wohl von Amts wegen an ein anderes Gericht verwiesen worden, wenn das Gericht unzuständig gewesen wäre.
Ich bleibe dabei, dass ich das Gericht am Ort des Grundstücks für zuständig halte. Letztendlich kann die Sache auch dahinstehen. Wenn man die Klage beim falschen Gericht einreicht, dann wird der Rechtsstreit eben an ein anderes Gericht verwiesen, das ist auch kein Beinbruch.
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"justice"
--- editiert vom Admin
Es handelt sich offenbar um ein unverbindliches Versprechen, das offenbar nicht einmal schriftlich und in eiem hier nicht bekannten Zusammenhang abgegeben worden ist. Es könnte lediglich den Grundsatz von Treu und Glauben verletzt haben.Wenn nicht einmal Vertragsverhandlungen für einen Vorvertrag mit den damit verbundenen gegenseitigen Willenserklärungen stattgefunden haben, lässt der Wortlaut
der gesetzlichen Bestimmungen m.E. in diesem Fall keine Begründung für einen ausschlielichen dinglichen Gerichtsstand zu.
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quote:
das ist doch eine fangfrage, da es Stuttgard ja gar nicht gibt.
Dies, mein Herr, ist ein Irrtum:
quote:
Stuttgard, die Haupt- und Residenzstadt des (jetzigen) Königreichs Wirtemberg, von ungefähr 22,000 Menschen bewohnt, liegt eine Stunde vom Neckar in einem herrlichen lachenden Thale, in der angenehmsten Gegend, hat schöne, helle, reine Straßen, auch mehrere ansehnliche Gebäude, unter denen der neue herzogliche (jetzt königliche) Pallast ein majestätisches Ansehen gewinnt.
Quelle: Brockhaus Conversations-Lexikon (1809), Band 5, S. 442f.
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"Sollte Ihnen mein Beitrag geholfen haben, würde ich mich über eine Bewertung freuen :-)."
--- editiert vom Admin
quote:<hr size=1 noshade>Immerhin gibt es in diesem Stuttgard auch einen Anwalt: <hr size=1 noshade>
Der lebt dort sehr einsam. Außer ihm gibt es keine anderen Anwälte in Stuttgard.
Deshalb ist dort auch per Verordnung § 43a Abs. 4 BRAO vorläufig außer Kraft gesetzt, bis sich ein zweiter Anwalt in Stuttgard niederlässt.
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