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Welches Familiengericht ist für Ihre Scheidung zuständig?

AFP VOM 1.6.2000 | Ratgeber - Familienrecht | 135286 Aufrufe
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Scheidung

Haben Sie minderjährige Kinder, dann ist der Richter des Bezirks zuständig, in dem ein Elternteil mit den Kindern lebt.

Haben Sie keine Kinder und leben entweder Sie oder Ihr Ehegatte noch an Ihrem gemeinsamen letzten Wohnort, so ist das Familiengericht dieses Ortes zuständig.
Lebt keiner mehr an dem letzten gemeinsamen Wohnort, ist das Gericht am Wohnort des Antragsgegners zuständig.

 


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Die Scheidung
Seite 2: Die Voraussetzungen einer Ehescheidung
Seite 3: Die Ehe muss gescheitert sein
Seite 4: Das Getrenntleben
Seite 5: Ausnahmsweise: Die schnelle Scheidung
Seite 6: Scheidung - Worauf Sie achten sollten
Seite 7: Welches Familiengericht ist zuständig?
Seite 8: Der Versorgungsausgleich
Seite 9: Kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden?

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